Fraktion LINKE offene Liste fordert OB auf, grundgesetzwidrigen Beschluss der Bürgerschaft zu kassieren

Zum gestrigen Beschluss der Bürgerschaft, jugendliche Straftäter zur Aufkleber – und Graffitibeseitigung heranzuziehen, erklärt Bürgerschaftsmitglied Marc Quintana Schmidt Fraktion LINKE offene Liste:

„Auch die Fraktion LINKE offene Liste ist der Auffassung, dass das Stadtbild zunehmend durch Aufkleber und Graffiti nachhaltig beeinträchtigt wird und dass dies insbesondere dem Image der Hansestadt schadet. Solche Verunreinigungen sind Sachbeschädigungen und somit Straftaten, die geahndet werden müssen. In dieser Frage stimmen wir nach wie vor mit dem Antragsteller der CDU/FDP Fraktion überein.

Wir teilen jedoch nicht die Auffassung, dass der Oberbürgermeister beauftragt werden kann, und mit Beschluss dieses Antrages wurde er dazu aufgefordert, auf dem kommunalen Präventionsrat, die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft sowie den für Jugendstrafsachen zuständigen Richtern darauf einzuwirken, dass jugendliche Straftäter im Rahmen von Sozialstunden auch zur Beseitigung von Graffiti und Aufklebern im öffentlichen Raum herangezogen werden. Die Fraktion LINKE offene Liste geht davon aus, dass dieser Teil des Beschlusses grundgesetzwidrig sein dürfte. Wir sehen darin einen Verstoß gegen die im Grundgesetz vorgesehene richterliche Unabhängigkeit. Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, Art. 20 Abs.3, 97 Abs. 1 Grundgesetz.

Natürlich haben wir Verständnis für das Begehr und es wäre sicherlich auch wünschenswert, dass entsprechende Straftäter hier entsprechend herangezogen werden. Dies kann jedoch nicht der Gestalt geschehen, dass der Oberbürgermeister im Auftrag der Bürgerschaft hier Einfluss auf die Richter nimmt, da dies der richterlichen Unabhängigkeit zuwiderläuft.

Leider ist die Bürgerschaft unserem Antrag, diesen Teil im Antrag zu streichen, nicht gefolgt. Im § 33 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern ist geregelt: „Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister dem Beschluss zu widersprechen“.

Wir fordern nunmehr den Oberbürgermeister auf, den Beschluss aus den genannten Gründen zu kassieren“.