Kita und Nahversorger in Andershof

Wolfgang Meyer

Linksfraktion zeigt mögliche Alternativen zum B-Plan 67 auf :

Mit großer Mehrheit hat die Bürgerschaft einen Antrag der Linksfraktion angenommen, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt wurde zu prüfen, ob dem Land Mecklenburg – Vorpommern eine geeignete Immobilie zum Tausch  angeboten werden kann, mit dem Ziel, die im Grundbesitz des Landes M-V befindliche Immobilie in Andershof, ehemaliges Eichamt, für den Ausbau zur Nutzung als dringend benötigte Kindertagesstätte zu erwerben. 
Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe in seiner Sitzung am 19. Februar und dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 21.02.109 zur Beratung vorgelegt werden. 

Mit ihrer Stellungnahme vom 11.01.2019 hat die Landesforst ihre Zustimmung zum B-Plan 67 erneut versagt. Eine schnelle Umsetzung des Vorhabens, eine dringend benötigte Kindertagesstätte im Stadtteil Andershof zu errichten, ist damit ins Stocken geraten. 

„Die vom Land angedachte Nutzung des ehemaligen Eichamtes zur Entwicklung und Unterbringung des Einsatztrainings der örtlichen Polizei halte ich für sehr fragwürdig. Einsatztraining im Außenbereich ist mit Lärmbelästigung verbunden und mit den vorgesehenen Nutzungen schwer in Einklang zu bringen. Aus unserer Sicht wäre das ehemalige Eichamt durchaus für die Nutzung als Kindertagesstätte geeignet. In der Vergangenheit haben wir mit Immobilientauschen ähnliche Probleme gut gelöst. So wurde mit einem Immobilientausch und mit einem großen Anteil an Eigenleistungen der Kegelsportler das Problem der durch Brand unbrauchbar gewordenen Sportstätte der Kegelbahn am Platz des Friedens gelöst. Das Problem des Nahversorgers könnte nach dem Beispiel Marktkauf/ALDI in Greifswald/Neuenkirchen zumindest mal von  allen Beteiligten geprüft werden“, so Andrea Kühl Fraktionsvorsitzende der Bürgerschaftfraktion LINKE offene Liste. 

Es bedarf dringend einer schnellen Lösung. Dazu müssen alle alternativen Lösungsmöglichkeiten geprüft werden. 

Antrag zur Prüfung eines Immobilientausches