Linksfraktion und SPD Fraktion beantragen persönliche Sitzungsteilnahme des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund zur Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020

Sehr geehrter Herr Alxander Badrow,

die Fraktionen SPD und DIE LINKE fordern Sie, entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, § 29 (7) auf, zu dem TOP 12.2 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23… Vorlage B 0020/2020, persönlich Stellung zu nehmen und auf Fragen, innerhalb dieses Tagesordnungspunktes, entsprechend § 34 (3) der Kommunalverfassung in Verbindung mit §8 (2) der Hauptsatzung, zu antworten.  

Begründung

Die letztendliche Realisierung der unter TOP 12.2 zu entscheidenden Vorlage B 0020/2020 - „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23…“ stellt die bisher, nach Verkaufsfläche, größte Gewerbeansiedlung in der Geschichte der Hansestadt Stralsund dar. Die Auswirkungen sind für die Hansestadt Stralsund sehr komplex und durchaus Problematisch. Sie reichen weit über die untersuchten 3 Punkte, Auswirkungsanalyse zum Einzelhandelskonzept, UNESCO Welterbe und Verkehrlichen Stellungnahme hinaus.

Als Beispiel sind die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen für die Stadt bei der Neuansiedlung von XXXLutz bzw. deren Ausfälle durch die zu erwartenden Geschäftsaufgaben in der etablierten Einzelhandels- und Möbelbranche, zu bewerten.

Sie können sich auch direkt den Sorgen, der seit Jahren hier ansässigen Möbelhändlern stellen, deren Anliegen durch Bürgerschaftsmitglieder vorgetragen werden können.

 

Den Grund des Ihres Fernbleibens von der Sitzung, bewerten die Antragsteller als nicht überragend wichtig im Sinne und zum Wohl der Hansestadt Stralsund in Abwägung zur vorgesehenen Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung.

Nicht unvorhersehbar wäre das Fernbleiben, weil die Sitzungseinberufung zur Bürgerschaft und deren Festlegung der Tagesordnung üblicherweise in enger Zusammenarbeit des Präsidenten mit ihnen als Oberbürgermeister erfolgen soll.

Sie haben jedoch zeitgleich zum Festakt zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit eingeladen, somit bewusst ihr mögliches Fernbleiben von der Sitzung herbeigeführt.

Eine weitere Begründung ergibt sich aus dem Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 3. Auflage, Seite 185.

           

            Fraktion                                                           Fraktion

            DIE LINKE.                                                       SPD