Erfüllung der Auflagen zum Haushalt 2020

Marc Quintana Schmidt

Einreicher: Marc Quintana Schmidt, Fraktion DIE LINKE

Vorlage: kAF 0065/2020 Anfrage:

1. Wie will die Verwaltung die mit der Rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung 2020 erteilten Auflagen erfüllen?

2. Kann die Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2015 bis spätesten zum 31. Dezember sichergestellt werden?

Frau Jurk beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:

Mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2020 der Hansestadt Stralsund vom 03.07.2020 erging die rechtsaufsichtliche Anordnung, dass die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 bis zum 31. Dezember 2020 festzustellen sind. Die Verwaltung der Hansestadt Stralsund unternimmt alle Anstrengungen, um die gesetzten Ziele zu erreichen, indem die Jahresabschlussarbeiten oberste Priorität haben und vorrangig zu behandeln sind. Die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kämmereiamtes, die mit Jahresabschlussarbeiten betraut sind, wurde in den letzten Jahren erhöht. Dennoch musste einer Personalfluktuation mehrfach begegnet werden, was den Abarbeitungsprozess des betreffenden Jahresabschlusses natürlich beeinflusst hat.

Im Januar lief ein 9- monatiger Kompaktlehrgang des Studieninstituts M-V mit dem Titel „Kommunaler Bilanzbuchhalter“ als erweitertes Inhouse-Seminar, speziell für die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kämmereiamtes, an. Die vergangenen Wochen und Monate waren weitestgehend geprägt durch den Spagat zwischen Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit mit der erforderlichen Aufgabenerfüllung, hier der Jahresabschlussarbeiten, und dem Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Zeiten der Corona-Pandemie entsprechend der fortgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen. Dabei stellte die größte Herausforderung die Absicherung der Kinderbetreuung dar. Dadurch gingen natürlich Zeitanteile zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 verloren. Die Verwaltung hofft, dass sich diese Einschränkungen nicht wiederholen.

Mit Stand vom 29.07.2020 hat das Kämmereiamt am 30.07.2020 den Jahresabschluss 2014 mit dem Anhang und den Anlagen dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung übergeben. Damit ist der erste Meilenstein zur Auflagenerfüllung erreicht. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Jahresabschluss 2014 am 12.08.2020 vorgestellt. Der Ausschuss hat sich in dieser Sitzung darüber verständigt, dass die Feststellung für die Sitzung der Bürgerschaft am 03.12.2020 vorbereitet wird. Am Jahresabschluss 2015 wird kontinuierlich gearbeitet, um die Aufstellung so schnell wie möglich vorzunehmen. Dabei ist die rechtsaufsichtliche Anordnung Ansporn und Verpflichtung zugleich, denen sich das Kämmereiamt stellen muss und auch will. Dennoch ist die Zielerreichung sehr ehrgeizig.

Die Hansestadt Stralsund steht in regelmäßiger Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde, allein schon durch die quartalsweisen Berichterstattungen zur Umsetzung der Verfahrensschritte der Anordnung. Die Amtsleitung kann versichern, dass es aus heutiger Sicht mit den derzeit verfügbaren Personalressourcen zu keiner Stagnation im Aufstellungsprozess kommen wird, denn es liegt im ureigenen Interesse, so bald als möglich, den rechtskonformen Zustand rund um die Jahresabschlüsse der vergangenen Haushaltsjahre herzustellen. Herr Quintana Schmidt erfragt die Einschätzung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 bzw. mögliche Aussichten auf Fristverlängerung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (RAB).

Frau Jurk erläutert, dass Zielstellung die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 zum Jahresende 2020 ist. Damit würden der RAB verlässliche Zahlen übermittelt, nach denen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hansestadt Stralsund beurteilt werden können. Gleichwohl steht die Hansestadt Stralsund in engem Kontakt zur RAB, u.a. durch die quartalsweise Berichterstattung. Dadurch wird diese rechtzeitig in die Lage versetzt, ggf. eingreifen zu können. Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 zum Jahresende 2020 könnte die Hansestadt Stralsund einer etwaigen Ersatzvornahme der RAB, erforderliche Maßnahmen auf Kosten der Hansestadt Stralsund durch einen Dritten vornehmen zu lassen, entgegenwirken.

Herr Dr.-Ing. Badrow bestätigt das ureigene Interesse, die Aufgaben der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu erfüllen. Die Anforderungen des Landes an die Hansestadt Stralsund findet er aufgrund des großen Rückstandes verständlich. Er macht jedoch deutlich, dass die Verwaltung auch während der Pandemie weitergearbeitet hat und weiterhin mit Hochdruck bestrebt ist, das vorgegebene Ziel mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen. Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.