Homeoffice in der Stadtverwaltung?

Olga Fot

Einreicher: Olga Fot, Fraktion DIE LINKE

Vorlage: kAF 0064/2020

1. Wurde den Mitarbeitern der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Pandemie Homeoffice Plätze angeboten?

2. Wenn Ja, in welchen Ämtern und Service- und Organisationseinheiten wurden Homeoffice Plätze angeboten?

3. Welche Erfahrungen für die künftige Organisation von Arbeitsabläufen wurden dabei gemacht?

Herr Gawoehns antwortet wie folgt:

Home-Office-Plätze im Sinne der Fragestellung bzw. der Definition hierzu gibt es in der Stadtverwaltung nicht. Zu Beginn der Pandemie war eine der ersten Maßnahmen, die Abstände in den Büros zu wahren bzw. diese maximal zu vergrößern, insbesondere zwischen Mitarbeitenden der Kategorie A.

Es wurde darauf geachtet, dass in der Regel nur 1-2 Mitarbeitende in einem Büro arbeiten. Das war mit vertretbarem Aufwand machbar und hat schließlich neben anderen Maßnahmen dazu geführt, dass es in der Stadtverwaltung keinen Shutdown gab. Die Musikschule der Hansestadt war der einzige Bereich, in dem pandemiebedingt Home-Office in nennenswertem Umfang stattgefunden hat. Der Grund war, dass die Musikschule aufgrund der Corona-Verordnung des Landes M-V geschlossen war.

Das Kollegium hat mit viel Einsatz und Improvisationsvermögen abgesichert, dass ab dem 23. März Online-Unterricht erteilt werden konnte. Seit dem 14. Mai lief der Unterricht dann wie gewohnt wieder an. Es war ein Provisorium, das den Schülern und auch dem Lehrerkollegium in dieser Zeit wirksam geholfen hat. Es ist keinesfalls die Absicht, diese Form generell einzuführen. Home-Office hat es sonst nur vereinzelt gegeben, beispielsweise im Rechnungsprüfungsamt, in der Stadtbibliothek und im Stralsund-Museum, im Amt für Wirtschaftsförderung, im Hafenamt sowie in der Tourismuszentrale.

Gründe waren zum einen, dass die Abstände schwer einzuhalten waren und zum anderen, Mitarbeitende zu schützen, bei denen erhebliche gesundheitliche Risiken bestanden. Ansonsten gab es einzelne Fälle, in denen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Genehmigung der Amtsleitungen Arbeit mit nach Hause genommen haben. Das Kriterium war stets die Sinnhaftigkeit und Abrechenbarkeit der Arbeit, die von zu Hause aus geleistet wurde. Home-Office, im Sinne von Telearbeit, ganz oder teilweise, war das jedoch nicht. Insofern gibt es auch keine Erfahrungen im Sinne der Fragestellung, die in dieser Zeit gemacht wurden. Das war auch nicht das Ziel der praktizierten Maßnahmen.

Es ist bekannt, dass die Politik über ein Recht auf Home-Office nachdenkt - und wie zu erwarten gibt es dazu von der einen Seite Beifall und von der anderen großen Skepsis bis strikte Ablehnung, nicht gegenüber dem Home-Office an sich, sondern gegenüber dem gesetzlichen Anspruch. Neben den technischen Voraussetzungen werden klare Regelungen zur Arbeitszeit, dem Arbeitsschutz und zum Datenschutz erforderlich sein. Darüber hinaus bedarf es einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Regelungen, um Home-Office zu praktizieren. Beschäftige haben derzeit keinen Anspruch darauf, aber auch Arbeitgeber können Beschäftigte nicht in ein Home-Office zwingen. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten. Frau Fot hat keine Nachfrage. Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.