Jährlicher Bericht über die Einhaltung der Leitlinien zur guten Unternehmensführung

Bernd Buxbaum

Anfrage:

  1. Berichten alle in Frage kommenden Geschäftsführungen und Aufsichtsräte entsprechend der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ der Hansestadt Stralsund dem Beteiligungsmanagement jährlich über Abweichungen von den Empfehlungen dieser Richtlinie?

2. Gab es in dieser Legislaturperiode Berichte über Abweichungen?

3. Nahmen an den Aufsichtsratssitzungen alle Mitglieder regelmäßig teil? (siehe Punkt 2.6.1 der „Leitlinien guter Unternehmensführung“)

Begründung:

Die Frage dient der Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der „Leitlinien guter Unternehmensführung“ durch die Bürgerschaft.