Die Bürgerschaftssitzung vom 7. November 2013 aus unserer Sicht

Jan Gottschling

In nackten Zahlen betrachtet bot die Bürgerschaftssitzung im öffentlichen Teil 12 kleine Anfragen von Bürgerschaftsmitgliedern, eine Einwohneranfrage, 9 Sachanträge sowie 3 Vorlagen. Mit einem Antrag zur Tagesordnung wurde dann gleichmal der Antrag 9.2 „Veräußerung des Klosters Rambin“ mehrheitlich von der Tagesordnung genommen.

Unsere Fraktion hatte 3 kleine Anfragen an die Verwaltung gestellt. So hinterfragte Wolfgang Meyer die Tradition der Bürgermeistergalerie, da vor kurzen ja ein Bild von Herrn Lastovka aufgehängt wurde. Der OB beantwortete diese Frage persönlich und machte darauf aufmerksam, dass dies eine Einzelentscheidung seinerseits war und es keine sonstigen Planungen zur Fortführung einer Bürger- meistergalerie gibt.
(Anfrage Bürgermeistergalerie)

Unsere Fraktionsvorsitzende Andrea Kühl fragte an, was mit dem Gebäude der Blutspendezentrale passiert, da sich das DRK zum 01.01.14 hier zurückzieht. Der Bürgerschaft wurde mitgeteilt, dass das Gebäude dem HELIOS Klinikum gehört und diese das Gebäude selber nutzen wollen.
(Anfrage Blutspendezentrale)

Die dritte Anfrage stellte ich selber, ich wollte wissen wie der Sachstand zum Beschluss „Anerkennungsverfahren staatlich anerkannter Erholungsort“ ist. Herr Fürst teilte uns mit, dass noch nicht alle abgeforderten Zuarbeiten in der Stadt eingegangen sind und man noch ein Gespräch mit dem Sozialministerium haben wird. Auf meine Nachfrage, wann denn mit der Anerkennung zu rechnen wäre, gab Herr Fürst die interessante Antwort, dass dieser Antrag ja noch gar nicht gestellt wurde, da der Beschluss ja nur lautet die Voraussetzungen zur Anerkennung zu schaffen.
(Anfrage Anerkennungsverfahren)
Damit werden wir uns also auf unserer Klausurtagung nächstes Wochenende beschäftigen müssen, das Thema an sich ist ja sowieso auf der Tagesordnung.

Bei den Sachanträgen möchte ich auf 3 Anträge näher eingehen. Im Antrag 9.1 ging es um einen Dringlichkeitsantrag aus der letzten Sitzung zur Jugend- und Schulsozialarbeit, dem der OB wider- sprochen hatte, da er sich als rechtswidrig erwies. Herr Dr. Badrow unterbreitete der Bürgerschaft aber eine neue Fassung des Beschlusses, die letztlich auch von unserer Fraktion mitgetragen wird. Somit ist nun zu hoffen, dass die freien Träger die diese Leistungen in der Hansestadt erbringen eine langfristige Planungssicherheit bekommen.

Im Antrag 9.4 wollte die Fraktion Bürger für Stralsund das die Hansestadt Stralsund als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbH austritt und dadurch 50.000 € eingespart werden. Unsere Fraktion hat dieses Ansinnen, wie auch eine deutlichen Mehrheit der Bürgerschaft, abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass es nicht genug Wirtschaftsförderung geben kann und da wäre es kontraproduktiv aus dieser Gesellschaft auszusteigen und nur im eigenen Saft zu schmoren.

Der letzte Sachantrag 9.9 beschäftigte sich mit einem Prüfauftrag zur Eigenständigkeit des Theaters Vorpommern, diesen Antrag stellte die Fraktion FORUM Kommunalpolitik. Die Prüfung sollte parallel zur vereinbarten Prüfung der METRUM GmbH erfolgen. Letztlich haben nur 16 Mitglieder der Bürgerschaft, darunter unsere Fraktion, diesem Antrag zugestimmt. Damit denke ich, ist der letzte Zug für die Eigenständigkeit des Theater Vorpommern abgefahren und das ist sehr traurig.

Unter den zu behandelten Vorlagen war die „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der Hansestadt Stralsund“. Diese Vorlage war noch auf der letzten Sitzung abgesetzt wurden, da sie nicht in den Ausschüssen entsprechend diskutiert wurden war. Das war inzwischen nachgeholt wurden und dabei brachten die betroffenen Unternehmen deutlich zum Ausdruck, dass eine Erhöhung von 10 auf 15 % Existenzgefährdend für sie ist und sie deshalb bei Annahme der Satzung den Klageweg gehen werden. Dem geschuldet hatten schon unsere Vertreter in den Ausschüssen den Antrag gestellt nur auf 12 % die Vergnügungssteuer anzuheben. In den Ausschüssen wurde das mal angenommen mal abgelehnt, so dass ein Änderungsantrag in die Bürgerschaft eingebracht wurde.
Unseren Standpunkt dazu hat Peter Hülse klar rübergebracht und dann namentliche Abstimmung beantragt. Leider gab es nur 16 Ja aber 22 Nein Stimmen bei einer Enthaltung. Somit wird die Vergnügungssteuer auf 15 % festgelegt. (Redebeitrag hier)
(Auszug aus dem <media 108297 - download "Leitet Dateidownload ein">Protokoll mit dem Abstimmungsverhalten</media>)

Damit kein falscher Eindruck entsteht, grundsätzlich waren alle Mitglieder der Fraktion der Meinung „Wir brauchen keine Spielhallen“, aber es gibt eben welche und diese zahlen dafür Vergnügungs- steuer an die Stadt. Mit einer moderaten Erhöhung auf 12% hätten die Betreiber durchaus leben können. Nun muss sich die Stadt auf eine Klage gefasst machen und dies bedeutet letztendlich, sie muss die Einnahmen auf ein gesondertes Konto deponieren, um sie möglicherweise zurückzahlen zu können. So ist es am Ende möglich das uns die Mehreinnahmen von 135.000 € nichts nützen, da wir sie nicht ausgeben dürfen und wenn die angedeuteten Insolvenzen Wirklichkeit werden, verlieren wir Arbeitsplätze und letztlich auch eingeplante Einnahmen. Das alles hatte uns veranlasst die Anträge auf nur 12 % Vergnügungssteuer zu stellen, geholfen hat es nicht.

Jan Gottschling