Die Bürgerschaftssitzung vom 07. April 2016

Zustand des ehemaligen Pionierhauses – Ackerbürgerhauses – am Knieperdamm ist Zeugnis der 25-jährigen falschen Politik der CDU in Stralsund - Unter diese Prämisse möchte ich meinen Kommentar zur letzten Bürgerschaftssitzung stellen.

Ich hätte ebenfalls schreiben können: „CDU-Fraktion bringt verfassungswidrigen Antrag durch und stellt sich damit gegen das Grundgesetz“.

Beide Themen nahmen den größten Teil der letzten Bürgerschaftssitzung ein. Beim ehemaligen Pionierhaus informierte die Verwaltung darüber, dass bedingt durch den jetzigen baulichen Zustand ein Abriss im Bereich des Möglichen liegt. Aus den Antworten auf die Fragen der Bürgerschaftsmitglieder geht hervor, dass die Verwaltung außer der Gefahrenabwehr, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, nichts unternommen hat, um bauliche Schäden durch Umwelteinflüsse zu vermeiden. Selbst solche Kleinigkeiten wie regelmäßiges Lüften oder Notreparaturen am Dach wurden unterlassen. Begründet wurde das damit, das das Pionierhaus außerhalb der Altstadt liegt und somit keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Krone setzte der Bausenator Hartlieb dem Ganzen auf, indem er den Bürgerschaftsmitgliedern vorwarf, nicht beschlossen zu haben, dass ein bestimmter Teil des Erlöses aus Grundstücksverkäufen für das Pionierhaus verwendet wird. Wahrscheinlich wird das Innenministerium diesem Ansinnen einen Riegel vorschieben weil das Konzept zur Haushaltssicherung hier kaum Spielräume zulässt.

Informiert wurden die Bürgerschaftsmitglieder darüber, dass gegenwärtig zwei Investoren ein Interesse an einer Bebauung der Fläche am Pionierhaus bekundet haben. Das sind einerseits ein Investor, der vom Bauausschussvorsitzenden Herrn Lastovka beraten wird und andererseits der Pommersche Diakonieverein, der hier unter Erhaltung der meisten Bäume einen generationsübergreifenden Treffpunkt errichten will.

Der Emotionalität mit der diese Diskussion geführt wurde ist zu entnehmen, dass auch die folgenden Bürgerschaftssitzungen mit diesem wichtigen Thema beschäftigt sein werden.

Interessant war auch die Diskussion zum CDU-Antrag, der darauf abzielt, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, auf die Jugendgerichtsbarkeit einzuwirken, dass die Verursacher von Graffitis an Wänden sowie diejenigen die unbefugt Aufkleber in der Stadt hinterlassen dazu verurteilt werden, im Rahmen von Sozialstunden zur Entfernung dieser Hinterlassenschaften beizutragen. So sehr man sich sicherlich mit diesem Antrag anfreunden kann und man aus dem Bauch heraus begrüßen kann, so sehr müsste die CDU-Fraktion auch wissen, dass dieser Antrag, den sie durchgebracht haben, einfach rechtswidrig ist. Ein Richter ist im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei und jegliche Einflussnahme auf ihn ist untersagt. Der Oberbürgermeister würde sich strafbar machen, folgte er diesem Antrag.

Es ist traurig und eigentlich aber auch folgerichtig, dass die Linke offene Liste sich hier entschieden für das Grundgesetz einsetzt, wo doch eigentlich die CDU immer den Eindruck erwecken will, Hüter des Gesetzes zu sein. Nun, hier hat sich die CDU-Fraktion selbst entzaubert. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Oberbürgermeister soviel Rechtstreue an den Tag legt und diesen Antrag wegen Rechtswidrigkeit kassiert.

Uwe Jungnickel