Auswirkungen der Energiepreisentwicklung auf die Eintrittspreise des Sport- und Freizeitbandes Hansedom Stralsund

Bernd Buxbaum

Anfrage:

  1. Ist es derzeit absehbar, in wie weit sich die enorm gestiegenen Energiepreise auf die Eintrittspreise des Sportbades, der Erlebnistherme sowie der Orientalischen Saunawelt für die Bevölkerung auswirken werden?
  2. Ist es derzeit absehbar, in wie weit sich die enorm gestiegenen Energiepreise auf die Nutzungspreise des Sportbades im Hansedom für die Vereine auswirken werden?
  3. Sieht die Stadt Kompensierungsmöglichkeiten für die Sportvereine welche das Sportbad nutzen für den Fall, dass überaus starker Preissteigerungen für das Sportbad zu erwarten sind?

Begründung:Aufgrund der dramatischen Preisentwicklung der wesentlichen Energieträger ist es vom allgemeinen Interesse, welche Kosten Auswirkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind im Hinblick auf bestimmte Freizeitaktivitäten, bzw. im speziellen Interesse für Schwimmsportvereine im Hinblick auf die Kostenentwicklung für die notwendigen Sportstätten.

Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:
Wie kürzlich im Sportausschuss bereits mitgeteilt wurde, bestehen zwischen der HanseDom Stralsund GmbH und der Hansestadt Stralsund vertragliche Regelungen, die für beide Seiten bindend sind. Sowohl im persönlichen Gespräch mit der Geschäftsführung im August als auch auf erneute Nachfrage in dieser Woche wurde der Verwaltung bestätigt, dass vertragsgemäß keine Veränderungen der Mietzahlungen für das Sportbad und die Vogelsang-Halle angestrebt werden. Auch das Fachamt beabsichtigt nicht, die Preise für die Nutzung des Sportbads für die Vereine oder für die allgemein schwimmende Bevölkerung anzupassen.
Eine Entscheidung bezüglich Sauna und Spaßbad wurde von Seiten des Betreibers noch nicht gefällt. Hier könnte es zu Leistungseinschränkungen kommen, z.B. dass nicht alle 10 Saunen gleichzeitig betrieben werden oder eine Temperaturabsenkung erfolgt. Dies soll nach Wirksamwerden der neuen Energiepreise entschieden werden. Frau Dr. Gelinek geht davon aus, dass die Geschäftsführung des HanseDoms die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Verwaltung der Hansestadt Stralsund über solche Einschränkungen zeitnah informieren wird.