Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie zum Beginn des zweiten Jahres der notwendigen Einschränkungen auf die lokale Wirtschaft und die Einnahmen für die Hansestadt Stralsund

Einreicher: Bernd Buxbaum

1. Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen hat es in der Hansestadt Stralsund im 1. Quartal dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr gegeben?

2. Wie viele Anträge auf Stundung oder Erlass der Gewerbesteuer, der Grundsteuer, der Vergnügungssteuer und in welcher Höhe hat es in der Hansestadt Stralsund im 1. Quartal 2021 gegeben und sind beschieden worden?

3. Wie viele Anträge auf Stundung oder Erlass von Mieten, Pachten, Gebühren oder Abgaben von Spielbanken an die Hansestadt Stralsund hat es im 1. Quartal 2021 gegeben und sind beschieden worden? In welcher Höhe sind die Beträge?

Begründung:

Durch die Beantwortung der Fragen kann die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der, in der Hansestadt Stralsund tätigen Freiberufler, Handwerker und Gewerbetreibenden im Hinblick auf die Belastungen der Corona Schutzmaßnahmen, eingeschätzt werden.

Je nach der Größenordnung eventueller finanzieller Ausfälle, haben diese Zahlen Auswirkungen auf die Haushaltsdurchführung 2021 bzw. auf die entsprechenden Planansätze für den Haushalt 2021.

 

Es antwortet: Frau Steinfurt

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrtes Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Herr Buxbaum,

Antwort:

Zu 1.:

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die nachfolgende Auflistung mit Stand vom
14.04.2021. Die Zahl der Anmeldungen richtet sich nach dem Tätigkeitsbeginn und die der Abmeldungen entsprechend nach dem angezeigten Tätigkeitsende.

Zeitraum 01.01.-31.03.2020

Anmeldungen: 101
Abmeldungen: 79

Zeitraum 01.01. - 31.03.2021

Anmeldungen: 108
Abmeldungen: 43

Zu 2.

Bezüglich der Gewerbesteuern wurden im 1. Quartal 2021 16 Anträge auf Stundung gestellt. Davon wurden drei Anträge in Höhe von 14.013,44 EUR gestundet. Weitere drei Anträge mit einem Betrag von 536.383,95 EUR befinden sich noch im Entscheidungsprozess. Vier Anträge über 27.646,40 EUR sind nach vereinfachter Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Ablehnung beschieden worden. Ein Stundungsantrag ist in eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung umgewandelt worden und vor vereinfachter Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind fünf gestellte Anträge durch vollständige Zahlung als erledigt einzustufen. Bezüglich der Grundsteuern ist ein Antrag auf Stundung über 18.750,68 EUR eingegangen, der sich im Prüfprozess befindet. Im Bereich der Vergnügungssteuern wurden keine Anträge gestellt, da auch keine Veranlagungen durch die pandemiebedingten Schließungen erfolgten. Erlassanträge sind nicht gestellt worden.

Zu 3.

Insgesamt werden derzeit Miet-, Pacht- und Gebührenforderungen in Höhe von 73.476,40 EUR auf Grundlage von sechs Anträgen gestundet. Im 1. Quartal 2021 sind zwei Anträge auf Stundung für Mieten, Pachten und Benutzungsgebühren mit einer Forderungshöhe von 2.677,96 EUR im Kämmereiamt der Hansestadt Stralsund eingegangen. Diese wurden positiv beschieden. Vier Anträge sind Folgeanträge, bei denen weiterhin Forderungen aus dem Jahr 2020 als auch Forderungen für das aktuelle Jahr gestundet werden. Ein aktuell weiterer Antrag mit Eingang im 2. Quartal 2021 und einer Forderungshöhe von 5.849,80 EUR befindet sich in der Bearbeitungsphase. Zur Abgabe von Spielbanken liegt diesbezüglich keine Antragstellung vor, da für den Standort Stralsund pandemiebedingt keine Spielbankabgaben angemeldet und entrichtet worden sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

gez. Steinfurt
Gisela Steinfurt