Beurteilung der Möglichkeit zur Unternehmensansiedlung oder Neugründung im Bereich Schiffsrecycling im maritimen Gewerbepark Volkswerft Stralsund

Bernd Buxbaum

Anfrage: 1. Wie beurteilt die Verwaltung nach den ersten 8 Monaten seit dem Ankauf des Werftgeländes die Möglichkeiten der Industrieansiedlung im Bereich des Schiffsrecyclings? 2.Welche konkreten Schritte sind bisher zur Klärung der Zulässigkeit einer Industrieansiedlung im Bereich Schiffsrecycling unternommen worden? 3.Gibt es Erkenntnisse über Umstände die einer Ansiedlung, einer Zulassung oder das Betreiben eines Unternehmens für Schiffsrecycling auf dem Gelände des maritimen Gewerbeparks entgegenstehen? Wenn ja welche wären das?

Begründung:

In der Europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel16 der Verordnung (EU) Nr.1257/2013 sind mit Stand vom April 2022 35 Unternehmen aufgeführt, welche Leistungen zum Schiffsrecycling, gemäß EU Vorgaben, erbringen. Keines dieser Unternehmen ist in Deutschland ansässig. In dem Standortentwicklungskonzept, welches im Zusammenhang mit dem Erwerb des Werft Areals der Bürgerschaft vorgelegt wurde, ist auf die Möglichkeit des Schiffsrecyclings verwiesen worden. In der gemeinsamen Sitzung der Werft- und Wirtschaftsausschüsse vom 10. November informierte Frau Müller als Koordinatorin der Bundesregierung für „maritime Wirtschaft und Tourismus“, dass es derzeit keine aktuellen Kenntnisse über entsprechende Anträge von Firmen, auch nicht aus Stralsund gibt, in die Liste von Abwrackeinrichtungen eingetragen zu werden.