Gefährdung durch eine Weide Lindenstrasse 112

Marc Quintana Schmidt

Anfrage:

  1. Wie wird die von diesem Baum ausgehende Gefährdung gegenwärtig eingeschätzt?
  2. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um der wachsenden Gefährdung Einhalt zu gebieten?
  3. Wer kommt für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden auf?

 

Begründung:

Jüngste Ereignisse fordern besondere Aufmerksamkeit bei von Bäumen ausgehenden Gefährdungen. Dieser Baum steht in einem Verkehrsraum an einer Spielstraße wo häufig Kinder spielen. Der Baum ist zwischenzeitlich stark gewachsen und hat sich im Stamm gespalten. Der sich in der Alterungsphase befindlicher Baum weist bemerkenswerte, sicherheitsrelevante Mängel auf. Der öffentlich bestellte Gutachter Dr. Neidhardt Krauß stellte in seinem Gutachten bereits am 03.06.2014 fest, dass die im Verkehrsraum stehende begutachtete Weide nicht verkehrssicher ist. „Im Fallradius des Baumes findet täglich regelmäßig Verkehr statt, so dass dieser vom Grundstücks- und Baumeigentümer wieder sicher gemacht werden muss. Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit kann erreicht werden, in dem entweder das Totholz entfernt und der Baum allseitig sehr stark ein gekürzt oder der Baum abgetragen wird“.

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1 und 2.:
Bei der Weide handelt es sich um den Baum Nr. 1, Lindenstraße / Hans-Georg-von Arnim- Straße, der im Bebauungsplan Nr. 56 "ehemaliges Robotrongelände, Lindenstraße" zum Erhalt festgesetzt wurde. Der Einzelbaum befindet sich im Eigentum der Hansestadt. Die Weide wurde an ihrem Standort durch Aufgrabungen und Geländeanschüttungen etc. massiv im Wurzelbereich geschädigt. Aufgrund dieser Schädigungen waren in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft immer wieder Maßnahmen notwendig, die mehr Pflegeaufwendungen erfordern, als dies bei einem ungeschädigten, alternden Baum zu erwarten wäre.  

Gegenwärtig wird der Baum durch die Verwaltung als standsicher eingeschätzt. Diese Einschätzung basiert auf der letzten Baumkontrolle vom 05.11.2018. Eine außergewöhnliche Gefährdung konnte dabei weder für den öffentlichen Verkehrsraum noch für das angrenzende Privatgrundstück festgestellt werden. Durch die Baumkontrolle wurden daher lediglich Maßnahmen zur Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt für das benachbarte Wohngebäude festgelegt.

Deren Eigentümer, die das Grundstück in Kenntnis der örtlichen Situation und des zum Erhalt festgesetzten Baumes auf der städtischen Fläche erworben haben, bemühen sich seit Jahren um die Fällung der Weide und haben in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, das der Verwaltung bekannt ist.

Der Baum unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle und wird turnusmäßig einer Baumpflege unterzogen. Am Dienstag dieser Woche wurde die in der Baumkontrolle festgelegten Maßnahmen zur Kopfbaumpflege und zum Fassadenfreischnitt durchgeführt.

zu 3.:
Sollte es zu einem Schadensfall kommen, haftet die Hansestadt Stralsund als Baumeigentümer über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) als Sach- und Haftpflichtversicherer der Hansestadt.

Herr Quintana Schmidt fragt nach, wann die nächste Baumkontrolle stattfinden wird bzw. wie groß die Kontrollabstände sind.

Herr Wohlgemuth berichtet, dass jährlich kontrolliert wird. In dieser Woche erfolgte eine Kontrolle und es wurden Maßnahmen durchgeführt, so dass die nächste Kontrolle dieses Baumes in etwa einem Jahr erfolgen wird.