Situation Obdachloser im Winter
Anfrage:
1. Wie viele von Obdachlosigkeit betroffene Menschen gibt es nach Kenntnis der
Stadtverwaltung in Stralsund undwie hoch ist die Auslastung der Stralsunder
Obdachlosen-Einrichtungen?
2. Gibt es in Stralsund einen Kältenotruf oder ist eine Einrichtung eines solchen Angebots
geplant?
3.Welche weiteren Angebote gibt es in Stralsund für Obdachlose insbesondere zur kalten
Jahreszeit?
Begründung: Obdachlosigkeit ist gerade im Winter für die betroffenen Menschen eine bedrohliche Lebenssituation, in der es umfassende Hilfe und Unterstützung braucht. Diese sollte differenziert und vielfältig sein, um die unterschiedlichen Bedarfe der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen abdecken zu können.
Herr Tanschus antwortet wie folgt: zu 1.: Die Stadt Stralsund führt keine eigene Statistik über die Zahl obdachloser Menschen im Stadtgebiet. Die Unterbringung erfolgt im Rahmen des geltenden Ordnungsrechts durch Zuweisung in die Notunterkunft nach persönlicher Vorsprache im Ordnungsamt. Die operative Betreuung der Stralsunder Unterkunft für obdachlose Menschen wird durch den DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e. V. wahrgenommen. Die aktuelle Belegung beläuft sich mit Stand vom 08.12.2025 auf 36 Bewohnerinnen und Bewohner. Dies entspricht einer Auslastung von rund 82 Prozent. zu 2.: Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes unterstützen berechtigte Hilfesuchende bei der Unterbringung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes können sich Betroffene jederzeit direkt an die Obdachlosenunterkunft wenden. Diese ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr geöffnet. Ein eigenständiger Kältenotruf – also eine zusätzliche städtische Meldestelle für hilflose Personen bei winterlichen Temperaturen – besteht in Stralsund nicht und ist auch nicht geplant. In akuten Gefahrensituationen gilt unverändert: Es ist die 112 zu wählen. Über den Rettungsdienst und die Polizei ist rund um die Uhr sichergestellt, dass gefährdete Personen erreicht und in geeignete Hilfsangebote vermittelt werden. zu 3.: Die Stadt hat die ihr gemeldeten Unterstützungsangebote für das Winterhalbjahr 2025/2026 im Amtsblatt Nr. 12 veröffentlicht und damit öffentlich zugänglich gemacht. Diese umfassen insbesondere: – die Herberge des DRK in der Mühlgrabenstraße mit Aufnahmebereitschaft in den Wintermonaten, – die aufsuchenden und stationären psychiatrischen Hilfen des Helios Hanseklinikums, – die Beratungsangebote des Landkreises im Bereich Sozialhilfe und Grundsicherung, – die Zuweisungsmöglichkeiten über das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund, – sowie die rund um die Uhr erreichbare Polizei als Erstansprechpartner in akuten Notlagen. Ergänzend veröffentlichen der Landkreis und seine Träger regelmäßig psychosoziale Hilfsangebote für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die Hilfestrukturen in Stralsund sind im Winterhalbjahr stabil aufgestellt und ermöglichen eine bedarfsgerechte Unterstützung. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass in Stralsund genügend Wohnraum zur Verfügung stehe. Dahingehend bestehe kein Zusammenhang zur Thematik Obdachlosigkeit. Herr Schilke erfragt, warum seitens der Verwaltung keine Statistik zur Zahl der Obdachlosen geführt werde. Herr Tanschus erläutert detailliert, dass zunächst hinterfragt werden müsse, wie Obdachlosigkeit definiert werde. Personen, die unfreiwillig obdachlos werden, erhalten die Möglichkeit der Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft (OLUK) und seien damit nicht mehr obdachlos. Es gebe jedoch auch Betroffene, die das Hilfsangebot der Stadt nicht annehmen und sich freiwillig in die Obdachlosigkeit begeben. Diese zu erfassen, sei schwierig. Die Gesamtthematik ist sehr differenziert zu betrachten. So gebe es Personen, die ohne Meldeanschrift bei Freunden und Bekannten unterkommen, andere wiederum schlafen auf der Straße. Frau Kothe-Woywode merkt an, dass es für den betroffenen Personenkreis oftmals schwierig sei, einen Mietvertrag zu erhalten. Nach ihrer Kenntnis sei der Aufenthalt in der OLUK zeitlich beschränkt. Sie erfragt, ob bekannt sei, wie viele Personen aufgrund ihrer Situation keinen Mietvertrag erhalten. Herr Tanschus stellt klar, dass eine Beantwortung aufgrund der Vielzahl an Vermietern in der Hansestadt Stralsund nicht möglich sei. Das Ordnungsamt sei für Betroffene stets Ansprechpartner und bei jeder Wohnungsräumung vor Ort. Jeder erhalte das Angebot, in der OLUK unterzukommen. Wer in Stralsund auf der Straße lebe, habe sich freiwillig dafür entschieden. Die Unterbringung in der OLUK sei zudem zeitlich nicht befristet. Der Oberbürgermeister wiederholt, dass Wohnungsnot kein Grund sei, warum Menschen in der Hansestadt Stralsund auf der Straße leben. Es handele sich um eine freie Entscheidung der Einzelnen. Die Hansestadt Stralsund spreche die Betroffenen auch direkt an.

