Sporthallennutzungsmanagement
Anfrage:
1. Wie wird das Sporthallennutzungsmanagement bewertet und welche Potentiale
sieht die Stadtverwaltung dieses noch weiter zu optimieren?
2. Gibt es eine regelmäßige Überprüfung, ob gebuchte Hallen auch tatsächlich genutzt
werden? Wenn ja, wie ist diese organisiert, wer ist zuständig und wie häufig werden
Hallen bzw. Hallenzeiten kontrolliert und aktualisiert?
3. Welche Modelle des Sporthallenmanagements sind für eine effizientere Nutzung der
Sporthallen denkbar, welche Best Practice-Modelle gibt es aus anderen Kommunen und
wie bewertet die Stadtverwaltung diese jeweils?
Begründung: Sporthallen unterliegen hinsichtlich ihrer Flächen und Ausstattungen keiner festen Normierung. Zunehmend werden modulare Konzepte umgesetzt, die sich am spezifischen lokalen Bedarf orientieren und ein vielfältiges Angebot für Nutzergruppen über Schulen und Vereine hinaus bieten.
Die Gesellschaft befindet sich im Wandel, was zu Veränderungen sowohl im sportlichen Umfeld als auch im Sport selbst führt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur ratsam, sondern erforderlich, die bestehenden Konventionen für Sportstättennutzungen kritisch zu überprüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Dabei sollten Anpassungen nicht kurzfristigen Trends folgen, sondern auf einer fundierten und nachhaltigen Grundlage erfolgen.
Herr Viecens beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Zunächst ordnet Herr Viecens den Begriff Sporthallennutzungsmanagement kurz ein. Der Begriff umfasst die organisatorische Planung, Steuerung und Optimierung der Nutzung von Sporthallen. Dabei geht es um die Koordination von Nutzern (wie Schulen, Vereinen, Bürgern oder Freizeitnutzern) und Zeitplänen sowie die Zuweisung von Hallenkapazitäten. Ferner gehören dazu die Wartung, Instandhaltung und Investitionsplanung der Sporthallen, die Sicherstellung von Barrierefreiheit, Sicherheit und der Reinigung. Weiterhin zählen dazu
auch die Transparenz bei Kosten, Belegungen und Verfügbarkeiten, die Datenerfassung undAuswertung (wie Auslastung, Zufriedenheit und die Wirtschaftlichkeit). Abschließend zählen dazu jedoch auch die Entwicklung von Modellen für flexiblere, gemeinschaftliche Nutzung, wie z.B. das Shared-Use, Multi-User-Buchung oder digitale Plattformen zur Buchung von Hallenzeiten. Ziel des Sporthallennutzungsmanagements ist eine effiziente, faire und nachhaltige Nutzung der Hallenflächen für möglichst viele verschiedene Nutzergruppen.
In der Hansestadt Stralsund gibt es 16 Schulen mit Sporthallen. Sport ist ein Pflichtfach an allen Schulformen und die Sporthalle ein sog. Sonderunterrichtsraum. Aus diesem Grund haben die Wartung, Instandhaltung, Investitionsplanung und -umsetzung, aber auch die Sicherstellung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit eine hohe Bedeutung und werden durch die Abteilung Zentrales Gebäudemanagement gewährleistet.
Fast 12.000 Mitglieder in 63 Sportvereinen nutzen ca. 30 städtische Sportanlagen. Dazu kommen Anfragen von Bürgern oder auswärtigen Sportlern. Diese werden durch die nunmehr zwei Kollegen in der Sportstättenbelegung koordiniert. Dabei wird eine sehr hohe Auslastung der Sportstätten erreicht. So gibt es Stand heute an den Tagen von Montag bis Freitag von 16:00 bis 22:00 Uhr in den 16 Sporthallen nur noch 20 freie Zeitkontingente.
Die Planung und Bewirtschaftung erfolgt mit Hilfe einer Anwendungssoftware namens “SCUBIS“, eine Darstellung der Sportstättenbelegung erfolgt über die Homepage der Hansestadt Stralsund (www.stalsund.de/sport/belegungsplan/). An dieser Stelle können Interessierte auch nach freien Belegungszeiten suchen. Herr Viecens schätzt das Sportstättenmanagement als gut ein. Potentiale werden bei der Einführung von Managementprogrammen gesehen.
Durch die verpflichtende Einführung von Ganztagsangeboten an Schulen erhöht sich die Chance für Sportvereine, durch Absicherung von ergänzenden Sportangeboten auch Hallenkapazitäten der Schulen vor 16:00 Uhr zu nutzen. Angesichts des sich abzeichnendenGeburtenrückgangs ist sicherlich davon auszugehen, dass es in den Schulen langfristig weniger Klassen und somit einen geringeren Bedarf an Hallenzeiten gibt. Diese freiwerdenden Zeiten könnten unter bestimmten Voraussetzungen durch Trainingsgruppen, wie z.B. Reha-Sport aufgefüllt werden. Ganz konkret werden die Nutzung beziehungsweise die Öffnung einzelner Sporthallen auch an den Wochenenden für Sportgruppen vorbereitet.
zu 2.:
Nicht in allen Sporthallen sind Hallenwarte eingesetzt. Vielfach übernehmen die Schulhausmeister die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Objekten. Hallenwarte im Schichtdienst sind lediglich in den drei größeren Sporthallen der Diesterweg-,Curie- und Sarnowschule im Einsatz, wobei die drei Kollegen an der Diesterwegschule auch die beiden Sporthallen in Grünhufe und die drei Kollegen an der Karsten-Sarnow-Schule auch die Juri-Gagarin-Schule und die Curieschule betreuen. Eine durchgängige Kontrolle durch die Hansestadt Stralsund kann nicht erfolgen.
Bis zum Ende des vergangenen Jahres gab es nur einen Mitarbeiter in der Sportstättenvergabe, der gerade ausreichend die Koordinierung der Belegung sicherstellen konnte. Auch hier war die kontinuierliche Überprüfung der Anwesenheit nicht möglich. Ausfälle einzelner Einheiten kommen in Ausnahmefällen durch Krankheit oder Urlaub vor. Die Vereine erhalten für die Hallennutzung regelmäßig Rechnungen. Es ist davon auszugehen, dass diese bei Erhalt auf ihre Plausibilität geprüft werden. Da die Vereine für jedes Schuljahr ihre Nutzungszeiten neu beantragen müssen, wird davon ausgegangen, dass alljährlich nur der tatsächliche Bedarf angemeldet wird.
zu 3.:
Vertreter des Amtes für Schule und Sport nehmen alljährlich an der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter teil. Das Sporthallenmanagement der Hansestadt Stralsund entspricht einem gut gelebten und erfolgreichen System.
Eine flexibilisierte modulare Nutzung wird umgesetzt, es werden zeitlich gestaffelte oder polyvalente Hallenräume (z.B. 3×1 Kleinfeld statt 1 Großfeld) geschaffen. Die Hansestadt Stralsund fördert Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen zur gemeinsamen Nutzung außerhalb der Schulzeiten. Ausgewählte Sporthallen werden auch an Wochenenden geöffnet, nicht nur für den Punktspielbetrieb und für Wettkämpfe.
Das Zentrale Gebäudemanagement führt einen Wartungs- und Investitionsplan als integrierten Teil des Sportstättenentwicklungskonzeptes (Zustand, Instandhaltung, Austauschfristen). Ein nachhaltigeres Konzept wäre ein integriertes Sportentwicklungskonzept, welches einen ganzheitlichen Ansatz für die gesamte Stadtgesellschaft verfolgt. Zudem gibt es Managementtools, die auch in den anderen Mittel- und Oberzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland zum Einsatz kommen.
Über allem steht jedoch immer der Finanzierungsvorbehalt.
Frau Quintana Schmidt hat keine Nachfrage.
Herr Buxbaum geht auf die jährliche Neubeantragung ein und erfragt, ob gesonderte Trainingszeiten für Mannschaften im Spielbetrieb Berücksichtigung finden.
Herr Viecens teilt mit, dass versucht werde, einzelne Belange zu berücksichtigen. Er sichert eine Beantwortung in Rücksprache mit der zuständigen Abteilungsleitung zu.

