Wegereinigung-Wildwuchs

Einreicher: Bernd Buxbaum, Fraktion DIE LINKE:

 

1. Wie setzt die Verwaltung den § 4 der "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung" durch, der die Übertragung der Reinigungspflicht zur Sommerreinigung auf die Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerinnen oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten festlegt.

2. Wie oft hat die Hansestadt Stralsund Ordnungswidrigkeiten nach § 8 (1) Punkt 1 o.g. Satzung (Sommerreinigung) in den letzten zwei Jahren festgestellt und wie oft sind nach §8 (2) "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung" Geldbußen verhängt worden und in welcher Höhe?

3. Ist das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste in der Lage, die Reinigungspflichten, die sich nach § 1 der "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung", für die öffentlichen Straßen für die Stadt selbst ergeben ausreichend nachzukommen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf die Sommerreinigung die in § 3 (1) Punkt 1 festgelegt ist.

Begründung:

Der weit überwiegende Teil der Fahrbahnen, Fuß- und Radwege, sowie der Parkstreifen und Parkbuchten für den ruhenden Verkehr werden in der Hansestadt Stralsund von den Grundstücksnutzern und der Stadt selbst ausreichend bis vorbildlich sauber gehalten. Hierfür ist denen, die das tun Lob und Dank zu zollen.

Dennoch ist in vielen Stadtteilen, nicht nur vereinzelt festzustellen, dass manche Grundstücksnutzer ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nicht ausreichend nachkommen. Es geht es nicht um drei Grashalme oder ein Gänseblümchen welche kontinuierlich nachwachsen, sondern um Flächen die seit Monaten oder gar seit Jahren nicht von Bewuchs gereinigt worden sind. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Flächen privater Grundstücksnutzer, sondern auch um Grundstücksnutzer als Wohnungsbaugesellschaften, Grundstücksverwaltungsgesellschaften, private Unternehmen, Einrichtungen des Sozialsystems, städtische Gesellschaften und auch um die Hansestadt selbst.

Oft befinden sich die unzureichend bis gar nicht gereinigten Flächen in den Wohngebieten. Leider sind auch Parkplätze für Menschen mit Behinderungen darunter. Aber auch an viel genutzte Zufahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu den Stadtteilen die von Durchreisenden oder Gästen genutzt werden sind Pflanzenwucherungen festzustellen. Das gibt kein schönes Bild für unsere Stadt ab und fördert nicht die Motivation der Einwohner für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.

Bernd Buxbaum