Zustand des Bahnhofsgebäudes am Rügendamm

Olga Fot

Anfrage:

Gibt es Bemühungen des Eigentümers des Bahnhofes Stralsund Rügendamm das Gebäude zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen?

a) Wenn Ja, was ist geplant und wann ist mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen?

b) Wenn nein, was hat die Stadt seit 2014 unternommen um auf den Eigentümer nachdrücklich einzuwirken das denkmalgeschützte Gebäude herzurichten?

Begründung:

Nach wie vor macht der Rügendamm – Bahnhof mit vergitterten Türen, zugenagelten Fenstern, einem notdürftig geflickten Dach (Brand August 2014) und bröckelndem Putz einen ziemlich verwahrlosten Eindruck. Der Zustand und besonders der Anblick haben sich weiter verschlechtert. Das ist für eine Weltkulturerbe- und Hansestadt beschämend. Wegen seiner prägnanten Lage am Tor zur Insel Rügen gab es in der Bürgerschaft bereits mehrfach Nachfragen. 

Es ist von öffentlichem Interesse zu erfahren, wie und wann dieser Schandfleck beseitigt wird.

Es antwortet: Herr Dr. Raith

Anfrage:


1. Gibt es Bemühungen des Eigentümers des Bahnhofes Stralsund Rügendamm das Gebäude zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen?


a) Wenn Ja, was ist geplant und wann ist mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen?


b) Wenn nein, was hat die Stadt seit 2014 unternommen um auf den Eigentümer nachdrücklich einzuwirken, das denkmalgeschützte Gebäude herzurichten?

Antwort:

Es antwortet Dr. Raith:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Foth,
seit 1997 ist die Untere Denkmalschutzbehörde kontinuierlich mit den jeweiligen Eigentümern im Kontakt, um eine grundlegende Verbesserung der baulichen Situation des Rügendamm-Bahnhofs zu erreichen. Leider ist der Zustand des Bahnhofsgebäudes, das als Einzeldenkmal unter der Position 797 der Stralsunder Denkmalliste geführt wird, immer noch sehr unbefriedigend.
Der Alteigentümer, die Deutsche Bahn AG, sah sich seinerzeit zu einer Sanierung des Objektes nicht in der Lage. Nach zwingend notwendigen Einzelmaßnahmen zur Gebäudesicherung (Schließen von offenen Dachfenstern und Reparatur der provisorischen Dachhaut) verkaufte die DB AG das Gebäude in 2015.
Wie regulär informierte die Untere Denkmalschutzbehörde auch in diesem Fall den/ die Käufer unmittelbar nach dem Erwerb über den Denkmalstatus und die damit verbundenen Pflichten gemäß Denkmalschutzgesetz MV. Die Eigentümerin begann mit Sanierungsmaßnahmen, bei denen jedoch ein Teil des Daches abbrannte, so dass es eine Notsicherung vorgenommen werden musste. Die nachfolgenden Auseinandersetzungen zwischen Eigentümerin und Versicherung zur Schadensregulierung führten zum Einstellen der Sanierungsarbeiten.
Von 2017 bis 2019 wurde die Eigentümerin über ihre Immobilienverwaltungsfirma mehrfach von der UDB kontaktiert, um die gesetzliche Pflicht zur Erhaltung und Instandsetzung des Objektes anzumahnen. Nachdem die Eigentümerin ins Nicht-EU- Ausland verzog, lief der Kontakt ausschließlich über einen Rechtsanwalt. Es erfolgten kleine Sicherungsmaßnahmen.
Nach Äußerung von Verkaufsabsichten gab es ab 2018 Gespräche mit Kaufinteressenten bei der Stadtplanung und Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese führten aus pekuniären Gründen nicht zu einem Abschluss.
Anfang 2020 erfolgte der Verkauf an einen Stralsunder Eigentümer, der erste Planungsüberlegungen zur Sanierung und Nutzung des Objektes vorlegte. Standortbedingt ist eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Gebäudes aus bauplanungs-, denkmalschutz- sowie lärmschutzrechtlichen Gründen schwierig umsetzbar. Mangels weiterer Aktivitäten musste auch der jetzige Eigentümer 2020 und erneut 2021 mehrfach schriftlich an seine Sicherungs- und Erhaltungspflicht für das Gebäude erinnert werden.
Da die prekäre bauliche Situation des Rügendamm-Bahnhofs nicht zufriedenstellen kann, prüft die Stadt derzeit, ob eventuell Möglichkeiten bestehen könnten, das Objekt in städtisches Eigentum zu übernehmen mit dem Ziel, eine Sanierung und spätere Nutzung zu gewährleisten.
Gez.
Dr. Raith