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zur Benennung einer Straße in der Hansestadt Stralsund nach Harald Lastovka

Stralsund, 01. Juni 2026 

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE begrüßt den Vorschlag, eine Straße auf der nördlichen Hafeninsel nahe dem Ozeaneum nach Harald Lastovka zu benennen. Damit wird das kommunalpolitische Engagement und die langjährige Arbeit von Harald Lastovka als Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund gewürdigt. DIE LINKE sieht in der Straßenbenennung eine Erinnerung an einen verdienten Oberbürgermeister und ein Zeichen dafür, dass Engagement für die Stadt weiterhin anerkannt wird. Harald Lastovka hat während der herausfordernden Wendezeit die Verwaltungsstruktur an die neuen Bedingungen angepasst. Zudem prägte er erheblich die Entwicklung der Altstadt, sorgte für die Ansiedlung des Ozeaneums, förderte den Bau der Rügen Brücke und der Ortsumgehung und verbesserte die Infrastruktur. Besonders bedeutsam ist, dass Stralsund durch sein Wirken in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde. „Viele der positiven Veränderungen, die wir heute erleben und auf die wir stolz sein können, gehen direkt auf sein Engagement zurück. Natürlich gab es in seiner Amtszeit auch Entscheidungen, die kritisch zu betrachten sind, wie der Verkauf des Klinikums und die Pläne bezüglich der Sparkasse. Doch für mich steht außer Frage, dass sein Gesamtverdienst und sein nachhaltiger Einfluss auf Stralsund deutlich überwiegen und die Stadt entscheidend vorangebracht haben.  Die Straßenbenennung ist für mich nicht nur ein Zeichen des Respekts gegenüber einem verdienten Oberbürgermeister, sondern auch ein Ausdruck dafür, dass politisches Engagement und Einsatz für das Gemeinwohl in Stralsund anerkannt und wertgeschätzt werden.  Ich unterstütze den Vorschlag aus voller Überzeugung und hoffe, dass die Bürgerschaft am 4. Juni diesem würdevollen Andenken zustimmt,“ so Marc Quintana Schmidt Vorsitzender der Fraktion Die Linke

Neue Verwaltungsvorschrift zu den Kosten der Unterkunft

Zum 1. Januar 2017 ist durch den Landkreis V-R eine neue Verwaltungsvorschrift zur Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung zum SGB II und SGB XII in Kraft getreten. Es ist zu erheblichen Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie gekommen. Die Anzahl der so genannten Teilwohnungsmärkte wurde erweitert. Während es bisher 7 gab, sind es nunmehr 11.

So bestand die Insel Rügen ursprünglich aus 2 Vergleichsräumen, besteht jetzt aus 4 Vergleichsräumen. So gibt es die Raumschaften Saßnitz, Stadt Bergen, Bergen und Ostseebäder. Außerdem sind einige Gemeinden, wie z.B. Altefähr der Raumschaft Stralsund zugeordnet worden.

Ähnlich stellt sich dies für den Bereich des ehemaligen Landkreises NVP dar. Hier ist die Raumschaft Stralsund, die Halbinselkette (Darß), die Stadt Grimmen, Grimmen, die Stadt Ribnitz-Damgarten sowie Ribnitz-Damgarten.

Die entsprechende Richtlinie ist vollständig auf der Internetseite des Jobcenters veröffentlicht. Auch wurden die Quadratmeter bezüglich angemessenen Wohnraums teilweise angehoben. Für Alleinstehende betragen diese nunmehr statt 45 nunmehr 50 m², für zwei Personen bis zu 65 m², für drei Personen bis zu 75 m², für vier Personen bis zu 90 m² usw. Zudem wurde die so genannte Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) gemäß der neuen Richtlinie angepasst. In Stralsund betrug diese bei einem 1 Personen Haushalt z.B. 263 € und beträgt jetzt 295 €.

Ähnlich stellt sich dies dann auch entsprechend bei 2 Personen, 3 Personen usw. dar. Dies gilt auch für die anderen Vergleichsräume. Zu berücksichtigen ist, dass es sich gemäß Richtlinie um die vorgesehenen Werte handelt, dies jedoch die Behörde nicht davon entbindet Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Richtlinie beruht auf Werten aus Erhebungen aus dem Jahre 2016.

Sofern Bescheide aus dem Jahr 2016 noch nicht bestandskräftig geworden sind und Widerspruch oder Klage erhoben wurde, ändert das Jobcenter hier die Sätze ab. Wer jedoch keinen Widerspruch eingelegt hat und nicht die vollständigen Kosten der Unterkunft übernommen bekommt, kann im Hinblick auf die neue Richtlinie entsprechende Überprüfungsanträge stellen. Dies ist für das Jahr 2016 noch möglich, da solche gemäß § 44 SGB X ein Jahr rückwirkend stellbar sind. Sollte die Behörde wider Erwarten diesen ablehnen, so wäre hiergegen Widerspruch und Klage möglich.

Darüber hinaus ergibt sich aus einer Gesetzesänderung ab dem 01.08.2016, dass bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft eine Gesamtangemessenheitsgrenze erlaubt ist. Es bleibt im Rahmen der Feststellung der Angemessenheit bei der getrennten Betrachtung von Bruttokaltmiete und Heizkosten. Zu Gunsten der Leistungsempfänger ist aber hiernach eine Wohnung auch dann angemessen, wenn sie z.B. eine zu hohe Bruttokaltmiete hat, aber dies durch günstige Heizkosten kompensiert wird. Dies wurde in die neue Richtlinie durch den Landkreis nicht eingearbeitet. Man meint dort, dies sei nicht notwendig. Dies führt zu teilweise absurden Ergebnissen. So sind dem Unterzeichner Fälle bekannt, in denen eine Abweichung der Bruttokaltmiete von gerade einmal 5 € aber äußerst günstigen Heizkosten von nur 20 € (1 Personen Haushalt) dennoch die Übernahme der vollständigen Kosten der Unterkunft abgelehnt wird.

Im Hinblick darauf, dass eine Gesamtangemessenheitsgrenze gemäß der neuen Richtlinie nicht gebildet werden kann, dürfte diese rechtswidrig sein. Zudem ist fraglich, inwieweit diese einem so genannten schlüssigen Konzept genügt. Bezüglich der alten Richtlinie ist durch das Sozialgericht Stralsund bereits mehrfach festgestellt worden, dass diese nicht einem schlüssigen Konzept entsprach. Wie sich das Sozialgericht zur neuen Richtlinie positionieren wird, bliebe abzuwarten.

Sollten gemäß Bescheid nicht die vollständigen Kosten der Unterkunft übernommen werden, so wäre Widerspruch und Klage möglich. Angesichts der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist es daher stets empfehlenswert fachanwaltlichen Rat einzuholen.

Marc Quintana Schmidt

Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Fraktion Die Linke fordert Feierlichkeiten zum Brückenjubiläum

Im Jahr 2027 feiert die Rügenbrücke ihr 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat die Fraktion Die Linke in der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet. Darin wird erfragt, ob die Hansestadt plant, zu diesem Jubiläum eine größere Feierlichkeit zu veranstalten. Sollte dies bislang nicht vorgesehen sein, möchte die Fraktion wissen, ob sich die Stadt – gegebenenfalls in Kooperation mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Gemeinde Altefähr – eine entsprechende Veranstaltung vorstellen kann. Die Rügenbrücke, Deutschlands größte Schrägseilbrücke, wurde 2007 nach dreijähriger Bauzeit eröffnet und verbindet seitdem Stralsund mit der Insel Rügen. Das imposante Bauwerk gilt als Wahrzeichen der Region und als bedeutende Verkehrsader. Zur Eröffnung kamen rund 40.000 Gäste, um dieses wichtige Infrastrukturprojekt gemeinsam zu feiern. Seitdem findet jedes Jahr im Oktober der Rügenbrücken-Marathon statt, der zahlreiche Sportbegeisterte anzieht. „Das 20-jährige Jubiläum der Rügenbrücke bietet eine hervorragende Gelegenheit, die Bedeutung dieses Bauwerks für die Region zu würdigen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Gästen sowie Partnerkommunen zu feiern“, so Steven Braun von der Fraktion Die Linke.„Wir regen daher an, frühzeitig mit den Planungen für ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zu beginnen, um dieses Jubiläum gebührend zu begehen.“ Die Fraktion Die Linke erwartet eine positive Stellungnahme der Verwaltung und hofft auf breite Unterstützung für dieses Anliegen.

Wolfgang Meyer                                                                                                                                               Geschäftsführer/Pressesprecher

Links Fraktion setzt sich für Erhalt des Schulstandortes für Erziehungshilfe an der Förderschule „Ernst von Haselberg“ ein

Wolfgang Meyer

Die Fraktion Die Linke in der Stralsunder Bürgerschaft hat einen Antrag zur langfristigen Sicherung des Schulstandortes für Erziehungshilfe an der Förderschule „Ernst von Haselberg“ eingebracht. Anlass ist die Ankündigung des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, den Standort als physischen Lernort aufzugeben, wie aus der Pressemitteilung des Ministeriums vom 05. Februar 2026 hervorgeht. „Der drohende Wegfall des Schulstandortes für Erziehungshilfe hat weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und Familien“, erklärt Wolfgang Meyer, Pressesprecher der Fraktion Die Linke. „Viele Schülerinnen und Schüler müssten künftig unzumutbar lange Fahrtstrecken auf sich nehmen, wodurch ihre Bildungs- und Teilhabechancen massiv eingeschränkt würden. Zudem würde die Wahlfreiheit der Eltern bei der Beschulungsform eingeschränkt, wenn nicht sogar ganz wegfallen, was grundlegenden Prinzipien der Inklusion und individuellen Förderung widerspricht.“ Die Fraktion Die Linke fordert das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern auf, die getroffene Entscheidung kritisch zu evaluieren und gemeinsam mit der Hansestadt Stralsund sowie dem zuständigen Staatlichen Schulamt nachhaltige Lösungen für den Erhalt des wichtigen Schulstandortes zu finden. Darüber hinaus soll die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und weiteren Partnern ein tragfähiges Konzept zur langfristigen Sicherung des Schulstandortes entwickeln. „Der Standort der „Ernst von Haselberg“ Schule in Stralsund hat sich als sicherer Hafen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf bewährt und ist ein fester Bestandteil der regionalen Bildungslandschaft“, betont Meyer. Die enorme Resonanz auf die laufende Petition – mit mehreren hundert Unterstützerinnen und Unterstützern aus Stralsund, dem gesamten Schulamtsbereich Greifswald und darüber hinaus – zeige die breite gesellschaftliche Rückendeckung für den Erhalt dieses Angebots. Mit dem Antrag setzt die Die Fraktion Die Linke ein klares Zeichen für Inklusion, Teilhabe und Chancengerechtigkeit und bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt wohnortnaher, bewährter und inklusiver Bildungsangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf in Stralsund. Die Fraktion Die Linke ruft alle politischen Akteure und die Öffentlichkeit dazu auf, sich gemeinsam für die Zukunft der Kinder und Familien in der Hansestadt einzusetzen.

zur Benennung einer Straße in der Hansestadt Stralsund nach Harald Lastovka

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE begrüßt den Vorschlag, eine Straße auf der nördlichen Hafeninsel nahe dem Ozeaneum nach Harald Lastovka zu benennen. Damit wird das kommunalpolitische Engagement und die langjährige Arbeit von Harald Lastovka als Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund gewürdigt. DIE LINKE sieht in der Straßenbenennung eine Erinnerung an einen verdienten Oberbürgermeister und ein Zeichen dafür, dass Engagement für die Stadt weiterhin anerkannt wird. Harald Lastovka hat während der herausfordernden Wendezeit die Verwaltungsstruktur an die neuen Bedingungen angepasst. Zudem prägte er erheblich die Entwicklung der Altstadt, sorgte für die Ansiedlung des Ozeaneums, förderte den Bau der Rügen Brücke und der Ortsumgehung und verbesserte die Infrastruktur. Besonders bedeutsam ist, dass Stralsund durch sein Wirken in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde. „Viele der positiven Veränderungen, die wir heute erleben und auf die wir stolz sein können, gehen direkt auf sein Engagement zurück. Natürlich gab es in seiner Amtszeit auch Entscheidungen, die kritisch zu betrachten sind, wie der Verkauf des Klinikums und die Pläne bezüglich der Sparkasse. Doch für mich steht außer Frage, dass sein Gesamtverdienst und sein nachhaltiger Einfluss auf Stralsund deutlich überwiegen und die Stadt entscheidend vorangebracht haben.  Die Straßenbenennung ist für mich nicht nur ein Zeichen des Respekts gegenüber einem verdienten Oberbürgermeister, sondern auch ein Ausdruck dafür, dass politisches Engagement und Einsatz für das Gemeinwohl in Stralsund anerkannt und wertgeschätzt werden. Ich unterstütze den Vorschlag aus voller Überzeugung und hoffe, dass die Bürgerschaft am 4. Juni diesem würdevollen Andenken zustimmt,“ so Marc Quintana Schmidt Vorsitzender der Fraktion Die Linke

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