Einschulung nach Einzugsbereichen

Marc Quintana Schmidt

Kleine Anfrage: Einschulung nach Einzugsbereichen

Wie viele Schüler der 5. Klasse, die im Einzugsbereich Franken und Innenstadt wohnen, haben einen negativen Bescheid erhalten und können somit nicht am „Schulzentrum Am Sund“ beschult werden können?

Antwort
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Quintana Schmidt,
Gemäß § 45 (1) Schulgesetz M-V besteht mit dem Übergang in weiterführende Schulen Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, bei vorhandenen Kapazitäten Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl.
In Stralsund sind derzeit alle weiterführenden Schulen als örtlich zuständig für die Orientierungsstufe festgelegt, eine Änderung wäre nur mit einer Schuleinzugsbereichssatzung möglich. Bei Kapazitätsüberschreitungen durch viele Anmeldungen kann daher die zumutbare Entfernung nach §
45 (3) als einziges Kriterium die Grundlage für die Entscheidung bilden  Härtefälle sind angemessen zu berücksichtigen.
Das Schulzentrum am Sund hat für die Aufnahme in die 5. Klasse eine Kapazität von 112 Plätzen. Bei dieser Zahl müssen auch die sog. Wiederholer berücksichtigt werden, ebenso begründete Härtefälle.
Für das kommende Schuljahr gab es 188 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit dem Erstwohnsitz Hansestadt Stralsund. Auswärtige Bewerbungen wurden nicht berücksichtigt.
Alle Anmeldungen aus dem Stadtgebiet Altstadt mit dem Erstwunsch Schulzentrum konnten berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um 43 Anmeldungen.
Aus dem Stadtgebiet Franken und dem Stadtgebiet Süd gab es 79 Anmeldungen mit dem Erstwunsch Schulzentrum. 12 Anträge mussten abgelehnt werden.
Gez. Dr. Sonja Gelinek