Erhalt der Bäume an der Hochschulallee

Bernd Buxbaum

Anfrage:

  1. Liegen derzeit Erkenntnisse über die Baumbeschaffenheit vor, die möglicherweise eine Fällung der Bäume notwendig machen?
  2. Ist eine Fällung von Bäumen oder ein starker Verschnitt an diesen Bäumen vorgesehen, damit diese Häuser die Nachmittagssonne erreicht?
  3. Wie wird sich die Stadt positionieren, sollten Bewohner der Häuser den Verschnitt oder die Fällung der Bäume beantragen?

 

Begründung:

Im Zuge der Umsetzung des B-Planes 64, Wohngebiet nördlich Holzhausen, im Volksmund bereits Würfelshausen genannt, sind bis jetzt vier Mehrfamilienhäuser so nahe an die Hochschulallee heran gebaut worden, dass ein Teil der Äste mehrerer Alleebäume bis auf wenige Meter an die Häuser heranreicht. Durch diese Bäume, die fast genauso hoch sind wie die Häuser wird die süd-west Seite der Häuser sehr stark beschattet.

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1.:
Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Zu 2.:
Es sind keine Maßnahmen vorgesehen.

Zu 3..:
Die Bäume sind Bestandteil einer Allee.
Gemäß § 19 Abs. 1 NatSchAG M-V ist die Allee entlang der Hochschulallee gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Eine Fällung oder Einkürzung der Ahornbäume wäre ein genehmigungspflichtiger Eingriff, welcher seitens der Unteren Naturschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde allein aufgrund einer Grundstücksbeschattung nach Einschätzung der Verwaltung nicht genehmigt werden könnte.
Die Hansestadt würde sich im Falle einer Beantragung einer Fällung bzw. Einkürzung seitens eines Anliegers der Haltung der Unteren Naturschutzbehörde als Genehmigungsbehörde anschließen.