Soforthilfe für Vereine, Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereiches

Einreicher: Sebastian Lange, Fraktion DIE LINKE:

Anfrage:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung des o.g. Beschlusses der Bürgerschaft?

2. Kann davon ausgegangen werden, dass diese Vorgehensweise einer Prüfung auf Rechtssicherheit durch das Innenministerium M-V Stand hält?

3. Wie ist diese Soforthilfe bisher bei den hilfebedürftigen Vereinen und Verbänden angekommen und wie ist diese Hilfe bisher in Anspruch genommen worden?

Begründung:

Die Bürgerschaft hat am16.04.2020 beschlossen, die Einstellung einer Soforthilfe in den Haushalt 2020 für Vereine, Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereiches in Höhe von 60.000 € zu prüfen. Die Verwaltung hat dazu dem Hauptausschuss am 28.04.2020 ein Antragsformular „Antrag auf Soforthilfe zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden in der Hansestadt Stralsund aufgrund der Auswirkungen der Corona Virus – Pandemie“ vorgelegt und diesen beraten und genehmigt. Bisher liegen keine genauen Informationen vor wie diese Soforthilfe bei den hilfebedürftigen Vereinen und Verbänden angekommen ist und wie diese in Anspruch genommen wurde.

Sebastian Lange

 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die Fragen wie folgt:

zu 1. und 3.:

Bis einschließlich 29.09.2020 sind insgesamt 17 Anträge auf Soforthilfe aus allen Bereichen eingegangen. Von diesen Anträgen wurden 2 Anträge abgelehnt, 1 Antrag teilbewilligt, 4 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung und 10 Anträge bewilligt.

Auszahlungen wurden entsprechend der Anträge für die einzelnen Bereiche wie folgt getätigt:

für den Bereich Sport: 4.000 €

für den Bereich Soziales: 1.800 €

für den Bereich Kultur: 4.300 €

Insgesamt: 10.100 €

Das entspricht einer Erfüllung von 16,8 % der vorgesehenen Summe. Frau Dr. Gelinek weist darauf hin, dass für alle Bereiche auch konkrete Finanzhilfen des Landes M-V aufgelegt wurden und sie geht davon aus, dass sich die relativ geringe Inanspruchnahme der Stralsunder Soforthilfe darauf zurückführen lässt.

zu 2.:

Die Hansestadt Stralsund geht davon aus, dass die Verfahrensweise einer rechtlichen Überprüfung Stand hält. Der erforderliche Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung wurde durch die Bürgerschaft am 28.05.2020 gefasst.