Aussetzung des Beschlusses zur Erhebung einer Übernachtungssteuer

Wolfgang Meyer

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

  1. Die Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft 2022-VII-05-0869 zur sofortigen Einbringung einer Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer wird für die Zeit der Krise ausgesetzt.
  2. Die Zeit der Aussetzung ist zu nutzen, um die von der IHK, DEHOGA und der Stralsunder Mittelstandsvereinigung angesprochenen möglichen alternativen Lösungen, wie z. B. die Einführung einer Kurtaxe oder das Rostocker Modell (Kombination aus Kurtaxe und freiwillige Tourismusabgabe), ausgiebig zu Prüfen.
  3. Ziel ist es, eine für Stralsund geeignete Form einer Tourismusabgabe zu finden, mit der finanzielle Mittel für die nachhaltige Entwicklung und Förderung des Tourismus in der Hansestadt generiert werden können und die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten gestärkt wird.

Begründung:

Die Vertreter der IHK, DEHOGA und der Stralsunder Mittelstandsvereinigung haben in dem Beteiligungsverfahren bei den Anhörungen in den Ausschüssen und in Fraktionen der Bürgerschaft und zuletzt auch in der Gesprächsrunde mit dem Oberbürgermeister am 26.09.2022 wiederholt vorgetragen, dass die Einführung einer Übernachtungssteuer in der jetzigen Zeit, die von einer sehr hohen wirtschaftlichen Unsicherheit geprägt und insolvenzbedrohlich ist, nicht zielführend sein kann. Corona-Pandemie, Fachkräftemangel, Energiekrise, Inflation und deutlich gestiegene Kosten für die Branche, etwa in den Bereichen Lebensmittel sowie Dienstleistungen wie Reinigung und Wäscherei: Die derzeitige Krisensituation ist auch bei der Tourismusbranche in Stralsund angekommen. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf die Zukunftsplanungen der Betriebe, die beispielsweise vor teuren und gleichzeitig notwendigen Investitionen zurückschrecken. Die Einführung einer Übernachtungssteuer in der jetzigen Zeit wird grundsätzlich auch als das falsche Instrument eingeschätzt, um Einnahmen für die nachhaltige Entwicklung der touristischen Infrastruktur der Hansestadt Stralsund zu generieren. Die Übernachtungssteuer hat keine Akzeptanz bei den Gästen und bringt einen hohen Bürokratieaufwand mit sich. Mit einer Übernachtungssteuer werden z. B. die zahlreichen Übernachtungen auf den Hotelschiffen nicht erfasst. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Tourismusfinanzierung in Mecklenburg - Vorpommern mit einem Tourismusgesetz neu aufgestellt werden soll. Neben der Kur- und Fremdenverkehrsabgabe soll es künftig auch eine Gästekarte geben und Unternehmen der Branche sollen sich am Tourismusausbau finanziell beteiligen. So soll mehr Geld akquiriert und die touristische Infrastruktur schneller und besser entwickelt werden. Es ist daher auch sinnvoll abzuwarten, was das von der Landesregierung angekündigte Tourismusgesetzt vorgibt. Von den Beteiligten in Stralsund liegt ausdrücklich die Bereitschaft vor, eine Abgabe zur Förderung des Tourismus in dem „staatlich anerkannten Erholungsort“ Stralsund zu unterstützen und dafür gemeinsam nach alternativen machbaren Lösungen zu suchen. Die Frage ist zu klären, was ist das richtige Instrument, mit dem das Ziel erreicht wird und mit dem alle leben können.