Gestaltungssatzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen in wie weit die geänderte Gestaltungssatzung(vom 28.09.2023) unserer Welterbepartnerstadt Wismar zum Thema Solaranlagen/Sonnenkollektoren auch in der Gestaltungssatzung Altstadt der Hansestadt Stralsund umsetzbar scheint. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Auschuss für Bau, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzustellen. Begründung: In seiner Sitzung vom 28.09.2023 beschloss die Wismarer Bürgerschaft eine Änderung ihrer Gestaltungssatzung zur Installation von Solaranlagen auf Haupt-und Nebengebäuden im Altstadtgebiet. Dieser Beschluss für einen welterbegeschützten Altstadtbereich ist wegweisend für andere Weltkulturerbestädte. Im Kern geht es darum, Hauseigentümer*innen im Bereich der Stralsunder Altstadt ebenfalls die Möglichkeit zur Installation zu ermöglichen. Aktuell steht dem noch die Gestaltungssatzung der Altstadt aus dem Jahr 1994 entgegen. Selbstverständlich setzt eine solche Änderung eine genaue Überprüfung und eine umfangreiche Diskussion mit allen Beteiligten ( u.a.Welterbebeirat, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege) voraus. Auch um den eigenen Weltkukturerbestatus nicht zu gefährden. Die Fraktion DIE LINKE./SPD möchte mit diesem Prüfauftrag einen ersten Anstoß an dieses Thema zu geben. Langfristig leistet die Hansestadt Stralsund einen Beitrag um die energiepolitischen Klimaziele des Bundes zu erreichen. Darüber hinaus gebe man Hauseigentümer*innen im Altstadtbereich mehr Wahlfreiheit welchen Energieträger sie in Zukunft für ihre Immobilie nutzen möchten.  

www.stralsund.de/export/shared/ortsrecht/Gestaltungssatzung/Gestaltungssatzung_vom_07.04.1994.pdf