Klage gegen die Beanstandung des OB zum Beschluss 2025-VIII-01-0075 aus der 01. Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2025 Einreicher: Fraktion DIE LINKE., Fraktion Bürger für Stralsund/Adomeit
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Gegen die Beanstandung des Oberbürgermeisters zum Beschluss 2025-VIII-01-0075 aus der 1. Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2025 wird das Rechtsmittel der Klage gewählt.
2. Der Präsident der Bürgerschaft wird beauftragt, die Klage form - und fristgerecht beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 18489 Greifswald einzureichen.
Herr Quintana Schmidt begründet den vorliegenden Antrag. Er bezweifelt die Begründung des Oberbürgermeisters zum Widerspruch und zur Beanstandung. Den darin enthaltenen Verweis zum „2+4-Vertrag“, wonach die Stationierung von Atomwaffen auf dem Gebiet der „neuen“ Bundesländer ausgeschlossen sei, stellt er in Frage.
Darüber hinaus bestehe aus seiner Sicht ein örtlicher Bezug. Herr Quintana Schmidt wirbt dafür, eine Klärung der Angelegenheit durch die Rechtsprechung herbeizuführen.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen
2025-VIII-02-0095
