Mehrsprachigkeit in den Museen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Sanierung des Stralsund Museums und des Meeresmuseums bei der Neugestaltung der Ausstellungen die Auslagen in den Museen auch in polnischer Sprache gezeigt werden.
Die Internetseiten der Stralsunder Museen sind dem Internetauftritt der Hansestadt anzupassen und entsprechend in englischer, schwedischer, russischer, polnischer und chinesischer Sprache zu ergänzen.
Begründung:
Museen sind nicht nur Hüter des kulturellen Erbes, sondern spielen auch eine wichtige
Rolle in der Erarbeitung und der Vermittlung von Wissen im weiteren Sinne. Die Sprachen
sind fester Bestandteil des immateriellen Kulturerbes. Stralsund unterhält enge partnerschaftliche Beziehungen mit Stargard Szczecinski (Polen). Das ist in den Musen bisher nicht ausreichend sichtbar und berücksichtigt.
Änderungsantrag zu TOP 9.5 Mehrsprachigkeit in Museen Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI Vorlage: AN 0050/2022
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung der Anträge AN 0023/2022 (1) und AN 0050/2022 (2) zur Beratung in den Ausschuss für Kultur mit folgendem Wortlaut:
(1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Sanierung des Stralsund Museums und des Meeresmuseums bei der Neugestaltung der Ausstellungen die Auslagen in den Museen auch in polnischer Sprache gezeigt werden.
Die Internetseiten der Stralsunder Museen sind dem Internetauftritt der Hansestadt anzupassen und entsprechend in englischer, schwedischer, russischer, polnischer und chinesischer Sprache zu ergänzen.
(2) Im Zuge der Sanierung von Stralsund Museum und Meeresmuseum sollte bei der Neugestaltung der Ausstellungen nicht nur dafür Sorge getragen werden, dass die Auslagen in den Museen zusätzlich in polnischer, sondern auch in ukrainischer Sprache gezeigt werden.
Das Gleiche gilt für den Internetauftritt der Museen.
Beschluss-Nr.: 2022-VII-03-0814
Datum: 10.03.2022