Unterstützung der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der geplanten Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Eingliederungshilfe

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft spricht sich deutlich gegen die im aktuellen Entwurf der Landesverordnung zur Eingliederungshilfe vorgesehenen Einschränkungen aus und fordert die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
  2. Die Bürgerschaft unterstützt die Forderungen nach einer personell angemessenen, flexiblen und bedarfsgerechten Eingliederungshilfe, die Selbstbestimmung, Teilhabe und individuelle Unterstützung nachhaltig sichert.
  3. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, sich bei der Landesregierung sowie im Städte- und Gemeindetag für den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Standards in der Eingliederungshilfe einzusetzen.

4.   Die Bürgerschaft bekundet ihre Solidarität mit den betroffenen Menschen, ihren 

      Angehörigen sowie den Beschäftigten der Leistungserbringer und unterstützt deren 

      Engagement für eine soziale, inklusive und menschenwürdige Eingliederungshilfe

Begründung: 

Die geplante Landesverordnung gefährdet die Teilhabe, Unterstützung und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Stralsund und darüber hinaus. Die Einrichtungen der Leistungserbringer sind für viele Menschen elementare Orte des Lebens, Lernens und Arbeitens. Ihre Schwächung hätte weitreichende Folgen für die Betroffenen, ihre Familien, die Mitarbeitenden sowie die gesamte Stadtgesellschaft. 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund steht für Inklusion, Solidarität und soziale Verantwortung. Wir bitten daher um breite Unterstützung für diesen Antrag.