Verwendung überplanmäßiger Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für touristische Investitionen in der Hansestadt Stralsund
Verwendung überplanmäßiger Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für touristische Investitionen in der Hansestadt Stralsund
1. Die Bürgerschaft beschließt die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer, die über die veranschlagte Summe laut Haushaltsplan
2024 liegen, für Investitionen in die touristische Infrastruktur vorzusehen.
2. Bei der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2025 sind die Einnahmeplanungen an den bisherigen Einnahmen auszurichten.
In der Verwendung dieser Mittel ist für das Haushaltsjahr 2025 und folgende ein Teil für Investitionen in die touristische
Infrastruktur vorzusehen.
Begründung:
Konsens bei der Diskussion und Beschlussfassung in der Bürgerschaft war, dass die Einnahmen, zumindest ein Teil davon, auch den Bürgern unserer Stadt zugutekommen sollen.
In diesem Sinn wurde sich auch während der Sitzung am 05.09.2024 im Wirtschaft, Tourismus und Stadtmarketing Ausschuss verständigt als über die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer in diesem Jahr berichtet wurde.
