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Würdigung von Prof. Tom Beyer: Prüfung eines repräsentativen Standorts für den Gedenkstein im Hans-Lucht-Garten

Wolfgang Meyer

Beschlussvorschlag:

Die Stralsunder Bürgerschaft möge beschließen, die Stadtverwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob anlässlich des 120. Geburtstags von Tom Beyer der Gedenkstein im Garten am Wulflamufer einen würdevollen Platz im neu gestalteten Hans-Lucht-Garten erhalten kann. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass der Gedenkstein an den bedeutenden Stralsunder Maler erinnert und die Parkanlage nach historischen Originalplänen wiederhergestellt wurde. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft rechtzeitig vorzulegen. 

Begründung:

Die Ehrung des Stralsunder Malers Tom Beyer durch die Platzierung seines Gedenksteins an einem repräsentativen Ort im neu gestalteten Hans-Lucht-Garten am Wulflamufer hat eine besondere Bedeutung für die Stadt Stralsund und ihre Bewohner. Tom Beyer ist eine der prägenden Künstlerpersönlichkeiten der Region, deren Werk nicht nur die lokale Kunstszene stark beeinflusst, sondern auch das kulturelle Erbe der Stadt bereichert hat. Durch die Verbindung der historischen Originalpläne mit dem architektonischen Konzept des Hans-Lucht-Gartens, in welchem sich Tom Beyer besonders gerne aufhielt, wird Kunst und Gartenkultur ganz im Geist der Grünen Moderne erlebbar. Dies macht den Hans-Lucht-Garten zu einem idealen Ort, um das Andenken an Tom Beyer zu bewahren und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verlegung des Gedenksteins an einen würdevollen Platz im Hans-Lucht-Garten würdigt nicht nur das Lebenswerk von Tom Beyer, sondern stärkt auch das Bewusstsein für die kulturelle Identität Stralsunds. Insbesondere zum 110. Geburtstag von Tom Beyer bietet sich die Gelegenheit, seine Leistungen für die Stadt und ihre Kunstlandschaft sichtbar zu machen und generationsübergreifend zu vermitteln. Der Gedenkstein wird so zu einem Symbol der Wertschätzung und Erinnerung, eingebettet in eine historisch bedeutsame und beliebte Parkanlage, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen besucht wird.

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