Übertragung der Aufgabe Abfallentsorgung an die Hansestadt Stralsund

Wolfgang Meyer

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt die Möglichkeiten der Rückübertragung der Aufgabe Abfallentsorgung an die Hansestadt Stralsund zu prüfen.

Begründung: Seit dem 1. Januar 2012 wird die Aufgabe der Abfallentsorgung auf dem Entsorgungsgebiet der Hansestadt Stralsund durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen wahrgenommen. Die Laufzeit des Leistungsvertrages für die Abfallentsorgung endet 2025. Vor einer Neuausschreibung sollen mögliche kommunale alternative Lösungen für die Leistungserbringung der Abfallentsorgung aufgezeigt werden. Mit der Rückübertragung der Leistungen der Straßenreinigung hat die Hansestadt bereits gute Erfahrungen gesammelt.