Anfrage: Schadensbilanz Hochwasser Januar 2019 in der Hansestadt Stralsund

Quintana Schmidt, Maria

Anfrage:

  1. Wie sieht die Schadensbilanz der Hochwasser im Januar 2019 in der Hansestadt Stralsund aus?
  2. Welche Schlussfolgerungen für einen wirksameren Hochwasserschutz wurden gezogen?
  3. Welche künftigen Maßnahmen sind für einen wirksamen Hochwasserschutz insbesondere bei der Planung der Neugestaltung der Hafeninsel vorgesehen?

Begründung:

1995, 2017 und jetzt 2019 – Sturmfluten mit starken Schäden entlang der Ostseeküste sind nichts Neues oder Ungewöhnliches. Jetzt kommt es darauf an sofort Bilanz zu ziehen und eine Schadensübersicht vorzulegen um notwendige wirksame Maßnahmen zur künftigen Hochwasserschadensabwehr einzuleiten zu können.

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Bogusch beantwortet die Anfragen wie folgt:

zu 1. Nach erfolgter Begutachtung von ausgewählten Küstenabschnitten in der Altstadt, in Devin, Andershof und Knieper Nord nach den Sturm- und Hochwasserereignissen vom Januar 2019 kann folgende Einschätzung gegeben werden: In Devin sind kleinere Uferabbrüche an den Steilküstenabschnitten vor und hinter dem Park in Devin zu verzeichnen, ebenfalls kleinere Uferabbrüche sind im Bereich der Gartensparte am Boddenweg aufgetreten. Im Bereich der ehemaligen Badeanstalt sind die Schäden an der bereits mit Bauzäunen gesicherten maroden Spundwand größer geworden. In den Hafenkanälen sind Schäden an den Reibekonstruktionen aufgetreten und es sind auch Versackungen im Bereich der Kaianlagen auf der Nördlichen Hafeninsel entstanden. Im Seebad an der Sundpromenade als auch im Bereich des Strandes in Devin hat das Hochwasser zudem zu geringfügigen Sandumlagerungen geführt. Insgesamt halten sich die Schäden in der Hansestadt in Grenzen. Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten werden aus dem laufenden Etat bestritten.

zu 2. Auch unter Berücksichtigung des Hochwasserereignisses sind besondere Hochwasserschutzmaßnahmen als bauliche Anlagen nicht geplant. Hochwasserschutz bleibt vielmehr ein Objektschutz der einzelnen Gebäude, wie sie z.B. beim Ozeaneum oder beim Hafenamt bereits vorhanden sind. Zeitnah erfolgt noch eine Auswertung des Hochwasserereignisses durch das Ordnungsamt gemeinsam mit dem Amt für Planung und Bau. Hierbei wird überprüft, ob und wie die Informationsketten und die Reaktion auf Hochwasserereignisse z.B. durch Sperrung überfluteter Straßen noch verbesserungsfähig sind.

zu 3. Bei der Planung und Neugestaltung der Nördlichen Hafeninsel sind intakte Ufereinfassungen Grundvoraussetzungen für eine dauerhafte Stabilität. Deshalb ist die Sanierung der sanierungsbedürftigen Spundwandabschnitte ein wichtiger Bestandteil der Neugestaltung der nördlichen Hafeninsel.

Ansonsten wird bei der Planung berücksichtigt, dass Überflutungen der Hafeninsel auftreten können, d.h. die Verkehrsflächen aber auch die Anlagen, wie z.B. die geplante Stromversorgung für die Flusskreuzfahrtschiffe müssen so ausgelegt sein, dass bei Überflutungen keine Schäden auftreten.

Frau Quintana Schmidt hat keine Nachfrage. Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.