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Das nicht berechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen

Bernd Buxbaum

1. Wie reagiert das Ordnungsamt bei wiederholten Hinweisen auf nicht berechtigtes Parken auf Behindertenparkplätze? 

2. Welche Ansprechpartner stehen den Einwohnern nach 16:00 Uhr und an den Wochenenden zur Verfügung wenn festgestellt wird dass Behindertenparkplätze unberechtigt genutzt werden? 

3. In wie viel Fällen wurde im letzten Jahr das Abschleppen von nicht berechtigten KFZ von Behindertenparkplätzen vom Ordnungsamt angeordnet? 
 

• Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen ist kein Kavaliersdelikt. Im Jahr 2010 sind bisher 206 Verwarnungen für verbotswidriges Parken auf Behindertenparkplätzen ergangen und bisher ein Fahrzeug abgeschleppt.

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