Entwicklung von Liegenschaften im Eigentum der Hansestadt
Entwicklung von Liegenschaften im Eigentum bzw. im Auftrag der Hansestadt Stralsund:
1. Wie ist in der Hansestadt Stralsund die Zuständigkeit über die Entwicklung von städtischen, bzw. ehemaligen städtischen Liegenschaften bis zur Vermarktung geregelt
2. Wie wurde in der Vergangenheit die Zuordnung von zu entwickelnden Grundstücken in der Hansestadt zu den Gesellschaften praktiziert und welche Gründe gab es für die vollzogene Zuordnung?
3. Ist es nicht effektiver, nur eine Gesellschaft mit Liegenschaftsentwicklungsaufgaben zu betrauen, um so besser Kompetenz und Finanzkraft zur Liegenschaftsentwicklung in nur einer städtischen Gesellschaft zu konzentrieren?
Die Stadt nimmt als Bauherr und Behörde erheblichen Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung. Die Planung, Nutzung und Veräußerung der in öffentlicher Hand befindlichen Immobilien wird u.a. durch die Gesellschaftsorgane (Aufsichtsrat) und die zuständigen Ausschüsse gesteuert.
