Kleine Anfrage: Umgang mit Grabstätten bedeutender Persönlichkeiten
Umsetzung des Beschlusses 2008 - IV - 08 - 1042:
1. Wie ist die personelle Zusammensetzung der mit dem o.g. Bürgerschaftsbeschluss eingesetzten Arbeitsgruppe?
2. Wie oft hat die Arbeitsgruppe getagt?
3. Welche Ergebnisse sind seit der Beschlussfassung im Jahr 2008 zu verzeichnen?
Begründung der Frage:
Beim Arbeitsbesuch auf dem Zentralfriedhof musste die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. zur Kenntnis nehmen, dass es nach wie vor auf dem Friedhof keinen Hinweis auf die Grabstätte der Stralsunder Ehrenbürgerin Käte Rieck gibt.
„Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist Ausdruck der besonderen Wertschätzung der Hansestadt Stralsund für Personen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen oder besonderes Engagement um die Entwicklung, das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. Es kann sich um ein herausragendes Lebenswerk handeln, das mit der Stadt verbunden ist, oder ein Einzelhandeln, das den üblichen Rahmen weit übersteigt und nachweislich dem Gemeinwohl dient und mit der Hansestadt Stralsund in Verbindung steht." Träger dieser Auszeichnung sind nur lebende Personen, mit dem Tod erlischt die Ehrenbürgerschaft.
Während des "Fraktion vor Ort" Arbeitsbesuches auf dem Zentralfriedhof wurde den Fraktionsmitgliedern u.a. die Grabstätte der Ehrenbürgerin Frau Käthe Rieck (deutsche Museumsdirektorin und Kunsthistorikerin) gezeigt, ein namenloser Platz ohne Hinweis auf die dort Beerdigte.
