Kündigung der Verwaltungsvereinbarung
Mit welcher Begründung wurde die Verwaltungsvereinbarung zu den Aufgaben der hiesigen Fachstelle für Wohnraumsicherung gekündigt?
• Die soziale Wohnraumförderung ist Ländersache. Die Aufgabenwahrnehmung in eigener Verantwortung sollte in der Landesverfassung verankert werden. Bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu erhalten und zu schaffen, ist für uns eine wichtige Aufgabe.
