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Schritte zur Rückübertragung der Abfallentsorgung"

Wolfgang Meyer

Welche Schritte sind unternommen worden um den o.g. Bürgerschaftsbeschluss zur Rückübertragung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers umzusetzen. 
 

• Zur Daseinsvorsorge für Stralsunder BürgerINNEN gehört neben der Wasser- und Stromversorgung auch die Abfallbeseitigung. Durch die Gebietsreform ist diese Aufgabe an den Kreis übergegangen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Gebühren und den Umfang der zu erbringenden Leistungen. Der Bürgermeister wurde deshalb im Juni 2011 beauftragt (Beschluss 2011-V-06-0528) die Aufgabenrückübertragung der Abfallentsorgung an die Hansestadt beim Landkreis zu erwirken. Der Beschluss ist gescheitert, eine Vermögensauseinandersetzung nach § 12 LNOG M-V, hinsichtlich der Geschäftsanteile an der SWS-Entsorgungs GmbH, findet nicht statt. Die Stadt verliert ihr Eigentum, damit an Einfluss und insgesamt an politischen Gestaltungsmöglichkeiten.

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