Skip to main content

Wirksamkeit kommunalen Handelns in der ARGE

Jan Gottschling

1. Wie erklärt sich der Anstieg des kommunalen Finanzierungsanteils an der ARGE von 2006 zu 2008 auf das Zweieinhalbfache, insbesondere der Anstieg von 2006 zu 2007, bei einer kontinuierlichen Abnahme der Zahl der Bedarfsgemeinschaften (6.844; 6.267; 5.865), der Personen in den Bedarfsgemeinschaften (11.281; 10.902; 10.167) und der Kosten für die SGB II-Leistungsempfänger von 2006 zu 2008 um 8,5 %?

2. Warum nimmt die Fachstelle für Wohnraumsicherung ihre Aufgabe zur Verhinderung von Obdachlosigkeit erst nach einer Mitteilung des Gerichts über die Klage auf Räumung wahr?

3. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet damit die nach unserer Auffassung berechtigte Kritik des Landesrechnungshofes am ungenügenden Wohnungsmanagement korrigiert wird?

4. Warum wurden in den vergangenen Jahren keine Kooperationsverträge mit den Wohnungsgesellschaften abgeschlossen?

5. Wie wurden die neuen Festlegungen zum Wohngeld in die KdU-Richtlinie eingearbeitet und wie ist der Stand der Korrekturen auf Grund der neuen Festlegungen?

6. Ist inzwischen die Festlegung in der KdU-Richtlinie zur Pauschalierung bei den Kosten für Warmwasser durch eine gerichtsfeste Regelung ersetzt worden?

7. Wann ist beabsichtigt, der Bürgerschaft eine überarbeitete KdU-Richtlinie zur Beschlussfassung vorzulegen?
 

• 2007 hatten sich der Bund und die Länder auf die Finanzierung der Argen geeinigt. Mit 12,6 Prozent sollten die Städte und Gemeinden sich an der Finanzierung der Argen beteiligen. Aber nicht alle Kommunen konnten oder wollten ihren Anteil auf 12,6 Prozent erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit blieb in dieser Frage stur und hat einigen Argen daraufhin die Verträge gekündigt. Desweitern beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1. Allerdings ist der Bund nicht bereit, sich angemessen an der Finanzierung der Wohnkosten für Hartz IV-Beziehende zu beteiligen. Seit Jahren zieht er sich aus der Finanzierung der Wohnkosten zurück. Betrug der Bundesanteil im Jahr 2007 noch 4,36 Milliarden Euro (31,8 Prozent), so sollte er für das Jahr 2010 nur noch 3,7 Milliarden Euro (23,6 Prozent) betragen.

Zurück zum Kopf der Seite