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Änderungsantrag zur Neuregelung beim Anbringen von Wahlplakaten.

Bernd Buxbaum

Als Obergrenze für die Wahlplakatierung sollen maximal tausend Plakate pro Partei/Wahlgemeinschaft zugelassen werden. 
 

 Der Wildwuchs der Wahlplakatierung bei der letzten Kommunalwahl hat gezeigt, dass eine freiwillige Beschränkung und Maßhaltung von einigen Parteien nicht eingehalten werden. Regelungen über die Anzahl der Plakate oder deren Anbringung in bestimmter Höhe sind ebenso erforderlich wie das Freihalten von Kreuzungen/Einmündungen.

Ein Weiterer Antrag zum Thema im April 2012

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