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Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder in den Kreiswahlausschuss

Fraktion: DIE LINKE

Mehrheitlicher Beschluss:
In den nach § 34 Landkreisneuordnungsgesetz zu bildenden Kreiswahlausschuss wird als Vertreter der Partei DIE LINKE Herr Peter Hülse gewählt. 
 

 In jedem Wahlkreis wird ein Kreiswahlausschuss eingerichtet. Er besteht aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzern. Der Kreiswahlleiter wird von der Landesregierung oder von einer von ihr benannten Stelle ernannt. Er beruft die Beisitzer aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises.

Aufgaben des Kreiswahlausschusses sind: mehr

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