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Anwohnerparken bei Straßenbaumaßnahmen

Jan Gottschling

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, entsprechend § 7 Abs. 2 der Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund die Anwohnerparkregelung in Umfang und Form insbesondere bei Straßenbaumaß- nahmen vorübergehend bedarfsbezogen anzupassen.
Es ist sofort zu prüfen, ob den zur Zeit betroffenen Bürgern in der Mönchstrasse, der Ravensberger Strasse, der Mühlenstrasse und der Seestrasse Ersatzstellplätze, im Umfang der durch die derzeitigen Straßenbaumaßnahmen entfallenden Anwohnerparkplätze, angeboten werden können.
 

 Parken in der Innenstadt ist ein Thema, welches noch Generationen beschäftigen wird. In der Fläche zu ebener Erde gibt es keine Erweiterungsmöglichkeiten, die Lösung ist also äußerst schwierig.
Langfristig bleiben also nur die Möglichkeiten in die Tiefe oder in die Höhe zu gehen

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