Chancengleiche Entwicklung für alle Kinder.
Stärkung der Kinder und Jugendhilfe. Der Abbau der Jugendsozialarbeit zugunsten der Schulsozialarbeit ist nicht hinzunehmen. Ziel ist es, sich geschlossen als Bürgerschaft entsprechend im Interesse der Jugendlichen in Richtung der Landesregierung zu positionieren.
Mehrheitlicher Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Landesregierung folgende Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen: Weiterführung der Jugendsozialarbeit nach 2013. Sicherung der personellen Kosten und der Sachkosten im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Leistungen nach § 13 SGB VIII als bedingt pflichtig festzuschreiben.
• Sollten die Fördergrundsätze, die derzeit zu Lasten der Jugendsozialarbeit gehen, nicht geändert werden, droht in Stralsund die Schließung der restlichen Jugendeinrichtungen für die Jugendsozialarbeit. Nicht nur in Stralsund entwickelte sich folgendes: Zugunsten der an Schulen konzentrierten Jugend- und Sozialarbeit würden vorhandene Angebote der offenen Jugendarbeit oder der Straßensozialarbeit reduziert oder aufgegeben.
