Effiziente Wirtschaftsförderung"
Die Hansestadt Stralsund fördert künftig gewerbliche Ansiedlung durch Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung nur dann, wenn der so entstehende Förderungsbetrag in einem ausgewogenen Verhältnis zur Investition steht
und zugleich einen wesentlichen Anreiz für den Investor bildet sich in der Hansestadt Stralsund wirtschaftlich zu betätigen.
Begründung:
Eine Wirtschaftsförderung mit dem Ziel Unternehmen in der Stadt anzusiedeln ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch von einer wirksamen und zugleich sinnvollen Wirtschaftsförderung kann nur ernsthaft gesprochen werden wenn die Fördersumme tatsächlich so bemessen ist, dass diese ein kalkulierter Bestandteil bei der Entscheidungsfindung durch den Investor ist ob sich ein Gewerbe in der Stadt ansiedelt oder neu gründen kann.
Keine sinnvolle Wirtschaftsförderung ist z.B. bei einem Verhältnis von Investitionssumme zur Fördersumme von 323:1 gegeben. (entspricht etwa 0,003% Förderbetrag)
Durch einen Verzicht auf ineffiziente Wirtschaftsförderung wird somit ein Beitrag geleistet die Einnahmen der Hansestadt zu erhöhen.
Um Betrieben und Unternehmen die Ansiedlung zu erleichternund und den Wirtschaftsstandort Stralsund attraktiv zu gestalten, unterstützt die Stadt Gewerbetreibende durch Mittel aus der Wirtschaftsförderung.
Diese Form der Förderung, mit dem Ziel Unternehmen in der Stadt anzusiedeln, ist grundsätzlich zu begrüßen.
Eine Wirtschaftsförderung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Höhe der Investitionen im richtigen Verhältnis zur Fördersumme steht.
