Einrichtung Postfächer im Rathaus für Bürgerschaftsmitglieder.
Mehrheitlicher Beschluss:
§ 4(4) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wie folgt ergänzt:
Mit dem Einverständnis des Empfängers kann die Zustellung am Tage des Postversands auch über ein persönliches Postfach im Rathaus erfolgen.
Als Zustellungstag im Sinne der oben genannten Fristen gilt der Tag der Einlage in das Postfach.
• Um eine sichere und zeitnahe Zustellung der Bürgerschaftsunterlagen zu gewährleisten, beantragt die Fraktion die Einrichtung von Postfächern für Bürgerschaftsmitglieder im Rathaus.
