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Entscheidung über Verfassungsbeschwerde gegen das Landkreisneuordnungsgesetz M-V

Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit SPD, CDU/FDP, BfS, Forum Kommunalpolitik

Mehrheitlicher Beschluss den Weg der kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen das Kreisstrukturgesetz M-V nicht zu gehen.
 

 Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Verwaltungsmodernisierungsgesetz) vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) sollte die Anzahl der Landkreise von zwölf auf fünf verringert werden, in welche außerdem alle sechs kreisfreien Städte eingegliedert werden sollten. Fünf Landkreise, darunter Landkreis Rügen, haben gegen diesen Umstand eine kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht. Am 18. August 2011 erging das Urteil: die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.

Urteil des Landesverfassungsgericht hier

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