Neufassung der Abfallgebührensatzung der Hansestadt Stralsund
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,die Abfallgebührensatzung der Hansestadt Stralsund unter Berücksichtigung der in der Hansestadt Greifswald seit dem 01.01.2010 angewandten Methode
"Behälter bezogene Schüttdichte" zu überarbeiten.
Herr Welter antwortet:
In Stralsund ist die Abfallentsorgung mit gleich gebliebenem Gebühren-Maßstab über die letzten 20 Jahre gewachsen, sie hat sich auch aus Sicht der SWS Entsorgungs GmbH bewährt mit der Folge, dass sie im Hinblick auf ihren Standort, die Mitarbeiter, die Technik und die MBA (Mechanisch-Biologische Abfallentsorgungsanlage) heute und auch künftig optimal aufgestellt ist.
• Sozialverträgliche, transparente und gerechte Kommunalabgaben bleiben ein politisches Schwerpunktthema für uns. Um aktiv eine finanzielle Entlastung für den BürgerINN zu erreichen, ist u.a. ein Vergleich der Abfallgebührenordnung Stralsunds mit Gebührenordnungen in anderen Kommunen notwendig.
