Verwendung von Fraktionsmitteln
Beschluss: Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für personelle und sächliche Aufwendungen der Fraktionen
• Zur gesetzlich geregelten Aufgabenerfüllung in der Bürgerschaft erhalten die Fraktionen finanzielle Zuwendungen. Die Mittel hierzu werden aus dem jährlichen Haushalt der Stadt eingestellt.
