Zeitweiliger Ausschuss zur Aufklärung des Bücherverkaufs im Stadtarchiv
Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung der Hauptsatzung § 11 (2) um den neuen Punkt 7,
zeitweiliger Ausschuss für die Aufarbeitung des Verkaufs von Bibliotheksbeständen des Stralsunder Stadtarchivs, zur Lagerung der Bestände bisher und zur Erarbeitung von Vorstellungen über die künftige Lagerung der gesamten Bestände.
Der Verkauf von Bibliotheksbeständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv, entgegen der Regelung in der Archivsatzung, löste nicht nur in der Fachwelt Sorge und Schock aus.
Es ist dringend notwendig mithilfe eines zeitweiligen Ausschusses die lückenlose Aufklärung über die Ursachen, die zum Verkauf der Bücher geführt haben, zu betreiben.
In diesem Ausschuss ist auch die Möglichkeit gegeben, über die zukünftige Lagerung der Bestände und seiner Instandhaltungsmaßnahmen Empfehlungen auszusprechen.
