Skip to main content

Abriss des Baudekmals Nr. 652 Tankstelle Rostocker Chaussee

Einreicher: Uwe Jungnickel

Anfrage:

Wer hat mit welcher Begründung den Abriss des Baudenkmals Tankstelle Rostocker Chaussee 19 genehmigt. Warum wurde die Bürgerschaft bzw. ihr Fachausschuss nicht beteiligt?

 

Begründung:

Es besteht ein öffentliches Interesse!

 

Auszug aus der Niederschrift der Bürgerschaft vom 19.01.2017 zu 7.6 Abriss des Baudenkmals Nr. 652 Tankstelle Rostocker Chaussee Einreicher: Uwe Jungnickel Fraktion LINKE offene Liste Vorlage: kAF0006/2017

Anfrage: Wer hat mit welcher Begründung den Abriss des Baudenkmals Tankstelle Rostocker Chaussee 19 genehmigt?

Warum wurde die Bürgerschaft bzw. ihr Fachausschuss nicht beteiligt?

Es antwortet: Herr Wohlgemuth

Der Abbruch ist unrechtmäßig erfolgt; eine Abbruchgenehmigung wurde nicht beantragt. Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Eine Antwort seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft liegt hierzu bisher nicht vor.

Herr Jungnickel dankt für die Antwort und zieht den Antrag auf Aussprache zurück.

Zurück zum Kopf der Seite