Pflegekräfte im ambulanten Einsatz
Anfrage:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Unterstützung der Pflegekräfte im ambulanten Einsatz?
Begründung:
Pflegekräfte im ambulanten Einsatz haben oftmals das Problem, ihr Dienstfahrzeug in der Nähe der Häuslichkeit der zu pflegenden Personen unter Einhaltung der StVO abzustellen.
Besonders problematisch ist das in der Altstadt. Oftmals müssen lange Fußwege in Anspruch genommen werden.
Die Auswirkungen sind, dass lange Wege bis zur Häuslichkeit der zu pflegenden Personen oft zu Lasten der Pflegezeiten gehen bzw. Ordnungsstrafen wegen falschen Parkens in Kauf genommen werden.
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
Zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Pflegekräfte besteht gemäß Landeserlass die Möglichkeit, für soziale Dienste eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der StVO zu erhalten. Die Ausnahmegenehmigung muss bei der Unteren Verkehrsbehörde der Hansestadt Stralsund beantragt werden und berechtigt zum gebührenfreien Parken auf bewirtschafteten Flächen und gestattet das Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Halteverbotszonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Viele Pflegedienste nutzen dieses Angebot schon jahrelang. Herr Butter bittet zum Verständnis um Klarstellung, dass der Fehler ggf. von den Pflegediensten ausgeht, wenn diese es versäumen, die Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Herr Bogusch berichtet, dass dieses Angebot bereits vielfach genutzt wird. Er kann jedoch nicht ausschließen, dass einzelne keine Kenntnis davon haben.
