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Sicherung der Ordnung und Sauberkeit bei Veranstaltungen

Einreicher: Maria Quintana Schmidt

 

1. Wie ist die Sicherung von Ordnung und Sauberkeit bei Veranstaltungen geregelt?

2. In welchem Zyklus erfolgt die Entsorgung bei mehrtägigen Veranstaltungen?

3. Wie nimmt die Stadt Einfluss auf ein sauberes Stadtbild während der Veranstaltungen?

 

Begründung:

Bürger kritisieren den unachtsamen Umgang mit Veranstaltungsmüll durch die Veranstalter und das Vorhalten von zu wenigen Möglichkeiten der Entsorgung.

 

Frau Behrendt beantwortet die Fragen 1 und 3 zusammfassend und im Anschluss die Frage 2:

zu 1. Möchte ein Veranstalter eine Veranstaltung in Stralsund durchführen, sind von ihm eine Reihe von Punkten bereits im Vorfeld zu beachten und mit den Behörden zu klären, darunter auch Fragen der Reinigung und Abfallentsorgung. Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind durch den Veranstalter in der Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit im Amt für Kultur, Welterbe und Medien anzumelden. Das auszufüllende Formular enthält neben Angaben zu Datum, Ort, der genutzten Fläche, der erwarteten Besucherzahl und Hinweisen zu weiteren notwendigen Anträgen ebenfalls Fragen zur Reinigung und Abfallentsorgung. Der Veranstalter muss beispielsweise angeben, welche Unternehmen mit der Entsorgung und Reinigung der Veranstaltungsfläche beauftragt werden. Gleichzeitig wird dem Veranstalter die Möglichkeit eingeräumt, eine Entsorgung und Reinigung in Eigenverantwortung zu leisten, dann allerdings in gleicher Qualität wie etwa durch ein spezialisiertes Unternehmen. Des Weiteren sind Art und Anzahl der eingesetzten Abfallbehälter, der Turnus der Reinigung während der Veranstaltung sowie Datum und Uhrzeit der Endreinigung in der Veranstaltungsanmeldung aufzuführen. Zur Entsorgung gehört auch, dass die öffentlichen Abfallbehälter auf dem Veranstaltungsgelände auf Kosten des Veranstalters zu leeren sind. Die Veranstaltungsanmeldung wird an alle zu beteiligenden Ämter und Behörden weitergeleitet, unter anderem an verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung Stralsund und des Landkreises Vorpommern-Rügen, dessen Fachdienst Umwelt seit der Kreisgebietsreform für die Entsorgung und Abfallüberwachung die Verantwortung trägt, ferner an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Polizei, den Wasser- und Abwasserversorger und weitere. Somit liegen Informationen zur Veranstaltung und zum Veranstalter allen Beteiligten vor und in der Regel reagiert jede Behörde eigenverantwortlich in ihrem Fachbereich mit Hinweisen, auch in Bezug zur eigenverantwortlichen Abfallentsorgung. Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ist über die Veranstaltungsanmeldung hinaus auch eine Sondernutzung zu beantragen. Die Sondernutzungsgenehmigung erteilt dem Veranstalter Auflagen. So ist zu gewährleisten, dass Beschädigungen und Verunreinigungen der zur Verfügung gestellten und angrenzenden Fläche, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Sondernutzung stehen, vom Antragsteller unverzüglich zu beseitigen sind. Für Großveranstaltungen wie zum Beispiel Hafenfest, Wallensteintage, Weihnachtsmarkt und auch kleinere Veranstaltungen wie Erntedankfest und Töpfermärkte ist neben der Veranstaltungsanmeldung und der Sondernutzung eine so genannte Marktfestsetzung beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, zu beantragen. So muss der Veranstalter im Rahmen des Festsetzungsantrages unter anderem einen Vertrag mit einem spezialisierten Unternehmen über die Entsorgung und Reinigung inklusive eines Entsorgungs- und Reinigungskonzeptes vorlegen. Sofern der Entsorgungsvertrag vorliegt, wird er zur Prüfung an die Abfallüberwachungsbehörde, den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Umwelt, weitergeleitet. Daraufhin erlässt der Landkreis Auflagen, die die Festsetzungsbehörde in der Genehmigung an den Veranstalter weiterreicht. Zum Beispiel wird auferlegt, dass Behältnisse für Abfälle zur Entsorgung sowie Verwertung abhängig von der Anzahl der Markthändler in ausreichender Kapazität vorzuhalten sind. Bei Bedarf kann auch eine Anpassung des Konzeptes verlangt werden.

zu 3. Zu Beginn und am Ende mehrtägiger Großveranstaltungen führen Mitarbeiter/Innen der Stadtverwaltung Abnahmen durch, zu denen mitunter andere Behörden hinzugezogen werden. Hierbei wird die Umsetzung der erteilten (abfallrechtlichen) Auflagen geprüft und es kann kurzfristig reagiert werden. Im Laufe von Veranstaltungen, die über mehrere Tage andauern, werden zum Teil stichprobenartig Begehungen durchgeführt. Bei Bekanntwerden von Problemen (z.B. Verunreinigungen, Übermüllung) wird der Veranstalter kontaktiert und aufgefordert, die Probleme zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung kann als nächstes Mittel die Beseitigung der Probleme durch die Stadtverwaltung beauftragt werden, auf Kosten des Veranstalters. Im Fall der Missachtung oder Unterlassung können gewerberechtliche Auflagen noch während oder auch im Nachhinein einer Veranstaltung erlassen werden, bis hin zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei nachträglich bekanntwerdenden Verstößen gegen Auflagen kann die Genehmigungsbehörde die Festsetzung zurücknehmen oder nach eigenem Ermessen Bußgeldbescheide erlassen – auch in Bezug auf Verstöße im Zusammenhang mit der Entsorgung und Reinigung. In Einzelfällen wurde von diesen Mitteln in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.

zu 2. Der Zyklus und die Intensität der Entsorgung während einer mehrtägigen Veranstaltung sind vor allem abhängig von den Veranstaltungszeiten. Oftmals bestehen Zufahrt- und Fahrverbote auf dem Veranstaltungsgelände. So sind Leerungen der Müllbehälter und die Reinigung von Müllsammelbereichen oft nur vor Beginn und nach Ende eines Veranstaltungstags möglich. Je nach erwartetem Besucheraufkommen wird dem Veranstalter das Vorhalten von Abfallbehältnissen in entsprechend ausreichender Stückzahl vorgeschrieben, um eine Überfüllung zu vermeiden. Eine Herausforderung stellt die Leerung der öffentlichen Abfallbehälter auf dem Veranstaltungsgelände dar. Wie bereits erwähnt, ist der Veranstalter zu deren Leerung auf eigene Kosten verpflichtet. Bei einer Beauftragung des örtlichen Entsorgers, der regulär für die Leerung verantwortlich ist, treten kaum Probleme auf. Sofern der Veranstalter einen externen Entsorger beauftragt, ist diesem die Öffnung der öffentlichen Abfallbehälter nicht möglich. Somit erfolgt die Leerung in dem von der Veranstaltung unabhängigen routinemäßigen Rhythmus – zum Beispiel 7-tägig im Bereich Altstadt/Hafeninsel sowie 3- bis 1-tägig im übrigen Stadtgebiet. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Verwaltung bereits während der Vorbereitungs- und Anmeldephase für eine Veranstaltung darauf hinwirkt, dass der Veranstalter seine Pflichten kennt. Während einer Veranstaltung kann bei Bekanntwerden von Missständen mit den dargestellten Mitteln reagiert werden.

Es gibt keine Nachfrage. Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.

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