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Stand der Vermaktung Kloster Rambin

Einreicher: Uwe Jungnickel

Anfrage:

1. Wie viele Angebote und Konzepte sind zur zukünftigen Nutzung der Klosteranlage Rambin im Rahmen der Ausschreibung abgegeben worden?

2. Was kann bisher zum Inhalt der Nutzungskonzepte gesagt werden?

3. Wie will die Hansestadt Stralsund das Areal einer zukunftsträchtigen Nutzung zuführen und soll weiterhin an einer Lösung auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages festgehalten werden?

 

Begründung:

Bereits seit 2010 versucht die Hansestadt Stralsund die Klosteranlage in Rambin auf der Basis eines Erbbaurechtsvertrages zu vermarkten. Dieses Bemühen war bisher erfolglos. Im Herbst 2016 gab es ein erneutes Bemühen.

Am 15. Dezember ist die Frist zur Abgabe von Nutzungskonzepten zum Erwerb eines Erbbaurechtes für die Klosteranlage Rambin abgelaufen. Das Ergebnis ist nicht bekannt.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt durch Herrn Kobsch:

zu 1.) Im vergangenen Jahr sind insgesamt drei Angebote zur zukünftigen Nutzung der Klosteranlage Rambin eingereicht worden.

zu 2.) Ein Bewerber wollte die Immobilie zu einem generationsübergreifenden Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickeln, konnte aber für das sehr vage Projekt keine konkreten Aussagen zur Finanzierung und zum Investitionsvolumen machen. Ein weiterer Interessent ist Projektentwickler. Dieser will für einen Investor bzw. Betreiber das Objekt entwickeln. Im Kern geht es um die Errichtung einer betreuten Wohnanlage. Der dritte Bewerber hat sich die Klosteranlage angesehen, hat weiterhin Interesse, aber noch keine Angaben zur künftigen Nutzung getätigt.

Zu 3.) An einer Lösung auf Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages wird festgehalten. Die beiden aktuellen Bewerbungen werden weiter bearbeitet. Die Ausschreibung läuft weiterhin. Es gibt Gespräche mit der Gemeinde Rambin, um die Vermarktungsmöglichkeiten zu verbessern. Auf eine Aussprache wird verzichtet. 

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