Antragstellung "Staatlich anerkannter Erholungsort"
Der Stralsunder Arbeitstermin des Beirates des Sozialministeriums des Landes M-V für die Entscheidungsfindung über den Antrag "Staatlich anerkannter Erholungsort" hat am 09. Oktober 2014 im Ergebnis der Beratung eine Empfehlung zur Antragstellung ausgesprochen.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Antragstellung der Hansestadt Stralsund als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ in die Bürgerschaft einzubringen.
Begründung:
Der Stralsunder Arbeitstermin des Beirates des Sozialministeriums des Landes M-V für die Entscheidungsfindung über den Antrag hat am 09. Oktober 2014 im Ergebnis der Beratung eine Empfehlung zur Antragstellung ausgesprochen.
